Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Dezember
2022 den Jahresabschlussbericht 2015 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis
Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der
Zeit vom 09.01.2023 bis 03.03.2023 den Jahresabschluss 2015.
Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2015 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2015 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.
Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.
Auszug Anfang
Das Rechnungsprüfungsamt
hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – der Gemeinde Lemwerder für das
Haushaltsjahr 2015 geprüft. In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.
Die Buchführung sowie die
Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des
Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der
Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.
Die Aufgabe des
Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Nach den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss teilweise nicht den
gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Lemwerder insbesondere aus folgenden Gründen
eingeschränkt richtig dar:
[B] Die Buchführung war in Einzelfällen unstimmig und konnte auch
von der Gemeinde nicht aufgeklärt werden (vgl. 4.4).
[B] Es wurde keine Inventur im erforderlichen Umfang vorgenommen
(vgl. 4.2).
[B] Der Bilanzausweis der Sonderposten weicht in Summe um rd. 659
T€ vom Ausweis der Sonderposten im Anlagengitter ab. Die Gemeinde konnte nicht
aufklären, welcher Ausweis korrekt ist (vgl. 4.4 und 5.4.7).
[B] Der Jahresfehlbetrag wird aufgrund der nicht vorgenommenen
Wertberichtigungen auf Forderungen (vgl. 5.4.4) sowie des fehlerhaften
Ausweises der Pensions- und Beihilferückstellungen (vgl. 5.4.9) um rd. 147 TEUR
zu gering ausgewiesen.
Auszug Ende
Der um die Stellungnahme ergänzte Schlussbericht ist
Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss 2015 und die
Entlastung der im Jahr 2015 amtierenden Bürgermeisterin.
Das Jahresergebnis 2015 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 9.350,876,93 € aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2015, sondern erst zum 01.01.2016 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2015 nicht.
Die Bilanzsumme verringert sich von 44.615.230,21 € auf 34.689.682,79 €.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v.
Aufwendungen |
38.913,73 € |
Auszahlungen |
897.152,63 € |
getätigt.
Die Auflistung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden ab Seite 86 aufgelistet.
Die gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zustimmungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen betragen
Aufwendungen |
38.913,73 € |
Auszahlungen |
890.337,75 € |
Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.
Anlagen:
- Jahresabschlussbericht 2015
- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG die vorliegende Jahresrechnung 2015. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes beträgt 9.350,876,93 €.
Der Rat erteilt der im Jahre 2015 amtierenden Bürgermeisterin Entlastung.