Betreff
Beschluss des Jahresabschlusses der Gemeinde Lemwerder für das Jahr 2015
Vorlage
FB 3/031/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der Fachbereich III – Finanzen hat im Dezember 2022 den Jahresabschlussbericht 2015 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 09.01.2023 bis 03.03.2023 den Jahresabschluss 2015.

Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2015 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2015 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.

 

Prüfungsfeststellungen, Empfehlungen und Hinweise wurden an den entsprechenden Stellen einheitlich kenntlich gemacht. Eine Entlastungsempfehlung der seinerzeit amtierenden Bürgermeisterin, gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG wurde darin nicht ausgesprochen. Vielmehr enthält der Schlussbericht einen eingeschränkten Prüfungsvermerk.

 

Auszug Anfang

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang – der Gemeinde Lemwerder für das Haushaltsjahr 2015 geprüft. In die Prüfung wurde die Buchführung einbezogen.

Die Buchführung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lemwerder.

Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamts besteht darin, zu prüfen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und aufgrund der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften und stellt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Lemwerder insbesondere aus folgenden Gründen eingeschränkt richtig dar:

[B] Die Buchführung war in Einzelfällen unstimmig und konnte auch von der Gemeinde nicht aufgeklärt werden (vgl. 4.4).

[B] Es wurde keine Inventur im erforderlichen Umfang vorgenommen (vgl. 4.2).

[B] Der Bilanzausweis der Sonderposten weicht in Summe um rd. 659 T€ vom Ausweis der Sonderposten im Anlagengitter ab. Die Gemeinde konnte nicht aufklären, welcher Ausweis korrekt ist (vgl. 4.4 und 5.4.7).

[B] Der Jahresfehlbetrag wird aufgrund der nicht vorgenommenen Wertberichtigungen auf Forderungen (vgl. 5.4.4) sowie des fehlerhaften Ausweises der Pensions- und Beihilferückstellungen (vgl. 5.4.9) um rd. 147 TEUR zu gering ausgewiesen.

Auszug Ende

 

Der um die Stellungnahme ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss 2015 und die Entlastung der im Jahr 2015 amtierenden Bürgermeisterin.

Das Jahresergebnis 2015 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag von 9.350,876,93 € aus. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2015, sondern erst zum 01.01.2016 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2015 nicht.

 

Die Bilanzsumme verringert sich von 44.615.230,21 € auf 34.689.682,79 €.

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v.

 

Aufwendungen

38.913,73 €

Auszahlungen

897.152,63 €

 

getätigt.

Die Auflistung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden ab Seite 86 aufgelistet.

 

Die gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zustimmungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen betragen

 

Aufwendungen

38.913,73 €

Auszahlungen

890.337,75 €

 

Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung der Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.

 

Anlagen:

- Jahresabschlussbericht 2015

- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015

- Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015

 


Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG die vorliegende Jahresrechnung 2015. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes beträgt 9.350,876,93 €.

 

Der Rat erteilt der im Jahre 2015 amtierenden Bürgermeisterin Entlastung.