Sachverhalt: In den Haushalt 2023 sind Mittel in Höhe von 8.000 Euro für die Förderung von selbstgenutzten „Balkonsolarmodulen“ („Balkonkraftwerke“) bereitgestellt. Die hier vorliegende und zu beschließende Richtlinie der Gemeinde orientiert sich an der Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung derselben Anlagen. Ohne Richtlinie kann ein Förderverfahren nicht durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten des Haushaltes kann das Förderverfahren eröffnet werden.

 


Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur/Der Verwaltungsausschuss empfiehlt…/Der Rat beschließt die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarmodulen. Diese tritt mit Ratsbeschluss in Kraft. Weitere Bedingungen sind in der Richtlinie beschrieben.

 


Finanzielle Auswirkungen: Gemäß der in der Richtlinie genannten Förderhöhe von 200 Euro können insgesamt 40 Anlagen gefördert werden. 8.000 Euro stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung.

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….Verringerung des CO2-Ausstoßes bei der Erzeugung von elektrischem Strom durch Nutzung von Solarenergie. Die Emissionen im Zusammenhang mit der Gewinnung der Rohstoffe, der Produktion, des Transportes und der Installation der Module sind der Einsparung der CO“-Produktion entgegenzustellen.