Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
FB 3/047/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt: Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich.

 

Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen.

 

Im Haushalt 2023 wurden Mittel für die Einrichtung der Klassenräume i.H.v. insgesamt 10.100,00 € bereitgestellt. (Antrag vom 04.11.2022).

 

Diese beinhalteten:
13 Doppeltische (ca. 2000,00 €)

26 Stühle (ca. 2.200,00 €)
Lehrerpult + Stuhl ( 450,00 € + 300,00 €)

etliche Regale und Schränke (3.500,00 €) und eine Tafel (ca. 1.600,00 €)

 

Durch die Aufstellung von zwei Klassencontainer ist ein weiterer Einrichtungssatz erforderlich.

 

Die Anschaffungen betreffen sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt des Haushalt 2023. Sie wurden, aufgrund des Nutzungs- und Funktionszusammenhangs, gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG als zustimmungspflichtig bewertet.

 

Im Ergebnishaushalt ergibt sich daher voraussichtlich* eine außermäßige Ausgabe von rd. 8.500,00 €

13 Doppeltische (ca. 2000,00 €)

26 Stühle (ca. 2.200,00 €)
Lehrerpult + Stuhl ( 450,00 € + 300,00 €)

etliche Regale und Schränke (3.500,00 €)

Im Finanzhaushalt voraussichtlich* eine außerplanmäßige Auszahlung von rd. 1.600,00 € für eine weitere Tafel.

 

*Da es sich bei der Mittelanmeldung um Schätzwerte handelt können die tatsächlichen Anschaffungswerte eine Veränderung in der jeweiligen Haushaltsbelastung ergeben.

In der letzten Schulausschusssitzung am 01.06.2023 stimmte das Gremium mehrheitlich für die Anmietung von drei Räumen, die als Fachräume durch die Grundschule genutzt werden sollen in der OBS sowie der Mittelbereitstellung für die Ausstattung dieser Klassenräume zu.

 

Die ersten Kostenschätzungen liegen bei

 

Voraussichtliche Kosten

Bemerkung

Konto/Verwendung

17.500,00 €

3.500,00 € ab 08/2023

423100 Miete der Räumlichkeiten OBS

25.000,00 €

Einzelanschaffungen noch nicht definiert

422200 / 783110 Klassenraumausstattung

 

Die außerplanmäßigen Ausgaben sind inhaltlich noch nicht ausreichend beschrieben, sodass keine Einordnung in den Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt erfolgen kann. Es wird jedoch von einer mehrheitlichen Zuordnung in den Ergebnishaushalt ausgegangen.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus:

 

THH01

P1.365000.001 Kiga der Kita Lemwerder

Konto

Planansatz

Verwendung

421100 Unterhaltung d. Grundstücke und baul. Anlagen

250.000,00 €

Beseitigung des Feuchtigkeitsschaden

 

sowie

 

I1.200015.500 Neu-/Um-/Anbau der GS Lemwerder

Konto

Planansatz

Verwendung

787100 Hochbaumaßnahmen

900.000,00 €

Neu-/Um-/Anbau der GS Lemwerder

 

Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den außerplanmäßigen Ausgaben zur Einrichtung eines zweiten Klassenraumes mit Mobiliar für die neuen Klassencontainer am Standort Deichshausen sowie im Zusammenhang mit der Anmietung der Räumlichkeiten in der Oberschule veranschlagten Kosten wie oben beschrieben zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung des Planansatzes

P1.365000.001 Kiga der Kita Lemwerder

 

Konto

Planansatz

Verwendung

421100 Unterhaltung d. Grundstücke und baul. Anlagen

250.000,00 €

Beseitigung des Feuchtigkeitsschaden

 

 

sowie

 

I1.200015.500 Neu-/Um-/Anbau der GS Lemwerder

 

Konto

Planansatz

Verwendung

787100 Hochbaumaßnahmen

900.000,00 €

Neu-/Um-/Anbau der GS Lemwerder

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….