Sachverhalt: Gemäß § 6 der Haushaltssatzung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 3.500,00 € als unerheblich.
Oberhalb der Wertgrenze ist gemäß Budget und Haushaltsvermerke der Verwaltungsausschuss darüber zu informieren bzw. hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG darüber unterjährig zu beschließen.
Im Haushalt 2023 wurden Mittel für die Einrichtung der Klassenräume i.H.v. insgesamt 10.100,00 € bereitgestellt. (Antrag vom 04.11.2022).
Diese beinhalteten:
13 Doppeltische (ca. 2000,00 €)
26 Stühle (ca. 2.200,00 €)
Lehrerpult + Stuhl ( 450,00 € + 300,00 €)
etliche Regale und Schränke (3.500,00 €) und eine Tafel (ca. 1.600,00 €)
Durch die Aufstellung von zwei Klassencontainer ist ein
weiterer Einrichtungssatz erforderlich.
Die Anschaffungen betreffen sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt des Haushalt 2023. Sie wurden, aufgrund des Nutzungs- und Funktionszusammenhangs, gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG als zustimmungspflichtig bewertet.
Im Ergebnishaushalt ergibt sich daher voraussichtlich* eine außermäßige Ausgabe von rd. 8.500,00 €
13 Doppeltische (ca.
2000,00 €)
26 Stühle (ca.
2.200,00 €)
Lehrerpult + Stuhl ( 450,00 € + 300,00 €)
etliche Regale und
Schränke (3.500,00 €)
Im Finanzhaushalt voraussichtlich* eine außerplanmäßige Auszahlung von rd. 1.600,00 € für eine weitere Tafel.
*Da es sich bei der
Mittelanmeldung um Schätzwerte handelt können die tatsächlichen
Anschaffungswerte eine Veränderung in der jeweiligen Haushaltsbelastung
ergeben.
In der letzten Schulausschusssitzung am 01.06.2023 stimmte das Gremium mehrheitlich für die Anmietung von drei Räumen, die als Fachräume durch die Grundschule genutzt werden sollen in der OBS sowie der Mittelbereitstellung für die Ausstattung dieser Klassenräume zu.
Die ersten Kostenschätzungen liegen bei
Voraussichtliche
Kosten |
Bemerkung |
Konto/Verwendung |
17.500,00 € |
3.500,00 € ab
08/2023 |
423100 Miete der
Räumlichkeiten OBS |
25.000,00 € |
Einzelanschaffungen
noch nicht definiert |
422200 / 783110
Klassenraumausstattung |
Die außerplanmäßigen Ausgaben sind inhaltlich noch nicht ausreichend beschrieben, sodass keine Einordnung in den Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt erfolgen kann. Es wird jedoch von einer mehrheitlichen Zuordnung in den Ergebnishaushalt ausgegangen.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt aus:
THH01
P1.365000.001 Kiga der Kita Lemwerder
Konto |
Planansatz |
Verwendung |
421100 Unterhaltung d. Grundstücke und baul. Anlagen |
250.000,00 € |
Beseitigung des
Feuchtigkeitsschaden |
sowie
I1.200015.500 Neu-/Um-/Anbau der GS Lemwerder
Konto |
Planansatz |
Verwendung |
787100 Hochbaumaßnahmen |
900.000,00 € |
Neu-/Um-/Anbau der
GS Lemwerder |
Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den außerplanmäßigen Ausgaben zur Einrichtung eines zweiten Klassenraumes mit Mobiliar für die neuen Klassencontainer am Standort Deichshausen sowie im Zusammenhang mit der Anmietung der Räumlichkeiten in der Oberschule veranschlagten Kosten wie oben beschrieben zuzustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Reduzierung des Planansatzes
P1.365000.001 Kiga der Kita Lemwerder
Konto |
Planansatz |
Verwendung |
421100 Unterhaltung d. Grundstücke und baul. Anlagen |
250.000,00 € |
Beseitigung des
Feuchtigkeitsschaden |
sowie
I1.200015.500 Neu-/Um-/Anbau der GS Lemwerder
Konto |
Planansatz |
Verwendung |
787100 Hochbaumaßnahmen |
900.000,00 € |
Neu-/Um-/Anbau der
GS Lemwerder |
Klimarelevanz:
kann nicht beurteilt werden
Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft
Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….