Sachverhalt: Die Gleichstellungsbeauftrage, Anette Schlichte
hat am 01.09.2023 mitgeteilt, dass sie ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte
aus persönlichen Gründen zum nächstmöglichen Termin niederlegt.
Gem. § 8 NKomVG i.V.m. § 1 der Satzung über die Rechtstellung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Lemwerder entscheidet der Rat über die Berufung und Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten.
Obwohl die Gleichstellungsbeauftragte ihr Amt niedergelegt hat, ist die Abberufung durch den Rat formal notwendig. Für die Abberufung ist die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich.
Die Nachbesetzung wird gesondert behandelt.
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt/ Der Rat beschließt die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten Anette Schlichte auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung. Er bedankt sich bei Frau Schlichte für den Einsatz zum Wohle der Gleichstellung in der Gemeinde und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.