Betreff
Wahl der/des Ratsvorsitzenden gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG durch das Ausscheiden von Ratsherrn Denis Walecki
Vorlage
FB 1/066/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ratsherr Denis Walecki, der auch Ratsvorsitzender war, hat sein Ratsmandat mit Schreiben vom 14.09.2023 zurückgeben.

 

Der Rat hat in seiner heutigen Sitzung gemäß § 52. 2 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festgestellt.

 

Gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG muss ein neuer Ratsvorsitzender gewählt werden.

 

Gewählt wird schriftlich; wird nur ein Wahlvorschlag abgegeben, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 11 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, welches durch den Vorsitzenden gezogen wird. (§ 67 NKomVG).

 

Vorschlagsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und die im Rat vertretenden Fraktionen oder Gruppen.

 

In der Sitzung vom 09.02.2023 wurden Miles Eckert als 1. Stv. Ratsvorsitzender gewählt sowie Brigitta Rosenow als 2. Stv. Ratsvorsitzende.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….