Beratungsgegenstand:

 

Dem Rat wird der erste Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 in der heutigen Sitzung vorgestellt.

 

Die Planung der Steuern sowie der Umlagen sind vorläufig und können erst in den folgenden Wochen präzisiert werden.

 

Aufgrund des derzeit zu erwartenden Steueraufkommens für das Jahr 2024 beinhaltet der Haushalt 2024 ausschließlich Positionen, welche für den laufenden Betrieb erforderlich sind oder bei denen eine rechtliche oder vertragliche Verbindlichkeit besteht.

Zudem wurden von den Fachbereichen in erster Linie Maßnahmen angemeldet, die als dringend erforderlich betrachtet werden.

 

Die Finanzabteilung weist daraufhin, dass der Haushalt gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG in Planung und Rechnung ausgeglichen sein soll sowie (…) die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist sicherzustellen.

 

Das im Entwurf dargestellte Finanzaufkommen kann dies, für das Haushaltsjahr 2024 und folgende, nicht sicherstellen. Deshalb sind Kürzungen, Einsparungen und die Reduzierung von freiwilligen Leistungen erforderlich, die gemeinsam zwischen Politik und Verwaltung im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen beraten, diskutiert und beschlossen werden müssen, um am Ende eine Haushaltsgenehmigung zu erreichen.

 

Weitergehende Erläuterungen erfolgen in der Ausschusssitzung.

 


Begründung: