Betreff
Ergänzung zur Vorlage "Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2023"
Vorlage
FB 3/056/2023-2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt: Die überplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufstellung der Containeranlage erklären sich aus dem Verlauf des Bauvorhabens. Die Containeranlage wurde im Januar 2023 durch das beauftragte Ingenieurbüro Bolte Schramm Architekten aus Nordenham geplant. Die Planung sah eine Errichtung der Containerklassen an der Gebäuderückseite des Altbaus vor. Die Gründung der Container sollte ohne Betonfundamente oder eine Tiefgründung auskommen, da dieses die Kosten unnötigerweise erhöht hätte und die Nutzung auf zwei Jahre begrenzt sein sollte. Ein Bodengutachten zeigte die Möglichkeit auf, das relativ leichte Bauwerk auf einer verfestigten mehrschichtigen Schottertragschicht aufzustellen. Dazu wurde der nicht tragfähige Boden entfernt und auf ca. 40 cm Tiefe ersetzt. Die Schmutzwasserleitungen sollten im Erdreich verlegt und über ein natürliches Gefälle an die vorhandene Entwässerung angebunden werden. Die Leistungsverzeichnisse wurden erstellt und Ausschreibungen durchgeführt. Die Hauptaufträge (Erdarbeiten und Containerlieferung) wurden durch den VA am 23.03. bzw. 20.04.2023 freigegeben. Weitere Beschlüsse erfordernde Aufträge mussten nicht erteilt werden.

 

Ab der 28. Kalenderwoche (Mitte Juli) wurde mit den Erdarbeiten begonnen. Die Container sollten in der 31. KW geliefert werden. Zugleich wurde die Notwendigkeit erkannt, dass aufgrund des durch häufige Regenfälle stark aufgeweichten Bodens die Herstellung einer Baustraße in unmittelbarer Nähe des Aufstellortes erforderlich wurde. Diese konnte später im Betrieb als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Aus formalen Gründen wurde ein Nachtragangebot hierzu eingefordert. Im Verlauf der Erdarbeiten wurde deutlich, dass das Abwasser nicht mit natürlichem Gefälle abgeführt werden könnte. Die zu erwartende Höhe der Container und das Ergebnis der vom Sanitärunternehmen durchgeführten Erkundungen am Gebäude ließen keine andere Möglichkeit zu, als eine Hebeanlage einzusetzen (Hebeanlage erwähnt in Baubesprechungsprotokoll vom 17.07.2023). Das entsprechende Nachtragsangebot des Galabaubetriebs, datiert 17.08.23 und mit Prüfvermerk des Architekten versehen, erreichte die Verwaltung erst am 28.08.2023. Zu diesem Zeitpunkt war die Hebeanlage bereits eingebaut. Da die Höhe des Nachtrags 25.000 Euro überschritt, wurde eine Beschlussvorlage für den VA (Sitzung vom 14.09.2023) vorbereitet. Diese fand nicht den Weg auf die Tagesordnung.

 

Das Ziel, die Containeranlage zum Beginn des neuen Schuljahres fertigzustellen, wurde mit einer Woche Verzögerung erreicht. Ohne kurzentschlossenes Handeln aller Beteiligten wäre dies nicht möglich gewesen.

 

Der Nachtrag i. H. von 14.042,00 Euro im Bereich der Baukonstruktion (Gruppe 300 +400) setzt sich wie folgt zusammen:

 

Schallschutz auf Wunsch der Schule                 rd.      11.000,00 Euro

Ausbau der Urinale                                            rd.        1.160,00 Euro

Ausgleichsplatten auf den Auflagepunkten       rd.        1.800,00 Euro

 

 

Das Nachtragsangebot im Bereich der Außenanlagen (Gruppe 500) i. H. von 36.771,36 Euro setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:

 

Gitterroste an Eingangstüren                              rd.           1.700,00 Euro

Rohrleitungsmaterial                                          rd.           2.250,00 Euro

Füllsand und Mutterboden                                 rd.           1.700,00 Euro

Feuerwehrzufahrt                                               rd.         10.000,00 Euro

Hebeanlage                                                         rd.         18.000,00 Euro

 

Der in der Liste der Kostenverfolgung unter dem Punkt  „Baunebenkosten“ aufgeführten Betrag i.H. von 1.785,00 Euro ist der Preis für ein Bodengutachten, das vom Architekturbüro direkt beauftragt wurde und in der Gesamtsumme von 17.400 Euro bereits mit 1.800 Euro (Baugrund) berücksichtigt wurde. Die Summe von 1.785,00 Euro wurde in der Liste versehentlich als Nachtrag bezeichnet.

 

 

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….