Betreff
Antrag der Fraktionen SPD, FDP, UWL und Bündnis90/DieGrünen vom 15.08.2023; hier: Präsentation/Gutachten „kleine Sporthalle -“Kleine Halle Kleine Halle - Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und anstehenden Sanierung
Vorlage
FB 2/082/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Im Oktober 2022 beauftragte die Verwaltung die Ausarbeitung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Sanierung der Turn- und Lehrschwimmhalle („kleine Halle“) mit dem Ziel, ein Ergebnis über eine mögliche wirtschaftliche Vorgehensweise im Umgang mit der Liegenschaft zu erhalten. Beantwortet werden sollte die Frage, ob eine Sanierung der kleinen Halle erfolgen oder eine vergleichbare Sportanlage neu gebaut werden sollte. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde den Ratsmitgliedern und der Verwaltung in einem nicht öffentlichen Termin am 20.09.2023 durch den Verfasser, Herrn Christian Bär, Gesellschafter der janßen bär architektenpartnerschaft mbB vorgestellt. Danach ist eine Sanierung der kleinen Halle wirtschaftlicher als ein Neubau. Details werden in der Sitzung durch die Verwaltung kurz erläutert. Besonderes Augenmerk gilt der notwendigen, provisorisch ertüchtigten Sicherheitsbeleuchtung, deren Betrieb seit 2022 vorbehaltlich einer angekündigten umfassenden Sanierung der Halle im Jahr 2023 durch einen Sachverständigen für ein Jahr gestattet wurde. Ohne eine funktionierende und den Regeln der Technik entsprechende Sicherheitsbeleuchtung darf die Sporthalle nicht betrieben werden. Es gilt jetzt zu beraten und zu entscheiden wie die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die geplante Sanierung aussehen soll.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:..

Die Sanierung wird auf unbestimmte Zeit verschoben und es wird noch kein Sanierungskonzept erarbeitet. Nur die Sicherheitsbeleuchtung wird ertüchtigt, um die Halle weiter betreiben zu können. Die Kosten dafür werden gerade ermittelt und im Rahmen der Haushaltsberatungen nachgereicht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf die zu erwartende Einsparung von Energie.