Betreff
Beschluss des Jahresabschluss der Gemeinde Lemwerder für das Jahr 2016
Vorlage
FB 3/018/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Fachbereich III – Finanzen hat im September 2023 den Jahresabschlussbericht 2016 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Wesermarsch vorgelegt. Dieses prüfte gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in der Zeit vom 25.09.2023 bis 10.11.2023 den Jahresabschluss 2016.

Über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 berichtet das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit einem Schlussbericht, in dem für die Entlastung der im Jahre 2016 amtierenden Bürgermeisterin relevante Bemerkungen zusammengefasst sind. Dieser liegt den Vertretern des Rates der Gemeinde Lemwerder zusammen mit dem Jahresabschlussbericht 2016 der Gemeinde Lemwerder und der Stellungnahme des Fachbereichs III- Finanzen vor.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und somit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

 

Das Jahresergebnis 2016 weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss in Höhe von 3.045.265.53 € aus. Der Überschuss wird mit dem Jahresfehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 9.977.316,02 € verrechnet, somit bleib noch ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.932.050,49 € bestehen. Da die Prüfungsfeststellungen nicht zum 31.12.2016, sondern erst zum 01.01.2017 korrigiert werden, ändert sich das Ergebnis 2016 nicht.

 

Die Bilanzsumme erhöht sich von 34.689.682,79 € auf 41.940.556,70 €

 

Im Haushaltsjahr 2016 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen i.H.v.

 

Aufwendungen

592.972,06 €

Auszahlungen

413.943,57 €

 

getätigt.

 

Die Auflistung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden ab Seite 58 aufgelistet.

 

Die gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zustimmungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen betragen

 

Aufwendungen

396.150,37 €

Auszahlungen

389.504,12 €

 

 

Anlagen:

- Jahresabschlussbericht 2016

- Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016

 

 


 

 


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfiehlt / der Verwaltungsausschuss / der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1. Satz 3 NKomVG die vorliegende Jahresrechnung 2016. Der Jahresüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt
3.045.265,53 €.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfiehlt / der Verwaltungsausschuss / der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 S.3 NKomVG über die Entlastung der im Jahre 2016 amtierenden Bürgermeisterin. Wird die Entlastung verweigert oder wird sie mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind die Gründe anzugeben.