Betreff
Neue Hebesatzregelung ab dem 01.01.2025 im Rahmen der Grundsteuerreform
Änderung der Hebesatzsatzung
Vorlage
FB 3/027/2023/4
Aktenzeichen
FB 3/027/2023/4
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung kündigte zuletzt in der Sitzung des FuG am 19.09.2024 die gesetzlich erforderliche Notwendigkeit der Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B der Gemeinde Lemwerder ab 01.01.2025 an.

Nach Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt berechneten diese anhand der abgefragten Daten neue Messbeträge mit dem Ziel das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd zu vereinheitlichen.

Die errechneten Messbeträge werden den Kommunen von der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt, um die Grundsteuer A und B zu erheben.

Hierzu wird der Messbetrag mit einem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert.

Bisher betrug der Hebesatz für die Grundsteuer A und B der Gemeinde Lemwerder jeweils 370 %.

Zum Vergleich:

Für das Jahr 2024 ergaben sich somit folgende Grundsteuereinnahmen:
 

Steuerart

Messbeträge

Hebesatz

Plan 2024

  301100  Grundsteuer A

-        14.378,38 €

370 %

        53.200,01 €

  301200  Grundsteuer B

-      333.513,51 €

370 %

   1.234.000,99 €

Summe

1.287.200,00 €

Die Gemeinden müssen bei der Festsetzung der neuen Hebesätze beachten, dass diese am Ende ein aufkommensneutrales Steueraufkommen herbeiführen, d. h. die Summe des Steueraufkommens 2025 sollte nach Festlegung der neuen Hebesätze im Vergleich zum Steueraufkommen des Vorjahres gleichbleiben.

Berechnungen der Verwaltung zur Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze:

Beispiel 1:

Neue Messbeträge für 2025 mit bisherigem Hebesatz von 370 % multipliziert:

Steuerart

Messbeträge

Hebesatz

Plan 2025

  301100  Grundsteuer A

-        12.770,78 €

370 %

        47.251,88 €

  301200  Grundsteuer B

-      365.446,34 €

370 %

   1.352.151,45 €

Summe

1.399.403,33 € €

Beispiel 2:

Neue Messbeträge für 2025 mit Hebesatz von 345 % multipliziert:

Steuerart

Messbeträge

Hebesatz

Plan 2025

  301100  Grundsteuer A

-        12.770,78 €

345 %

        44.059,19 €

  301200  Grundsteuer B

-      365.446,34 €

345 %

   1.260.789,87 €

Summe

1.304.849,06 €

Beispiel 3:

Neue Messbeträge für 2025 mit Hebesatz von 340 % multipliziert:

Steuerart

Messbeträge

Hebesatz

Plan 2025

  301100  Grundsteuer A

-        12.770,78 €

340 %

        43.420,65 €

  301200  Grundsteuer B

-      365.446,34 €

340 %

   1.242.517,55 €

Summe

1.285.938,20 €

Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B jeweils von 370 % auf 340 % abzusenken.

Das geplante Steueraufkommen 2025 beträgt dadurch 1.285.938,20 Euro und weicht somit nur unwesentlich vom geplanten Steuerkaufkommen 2024 in Höhe von 1.287.200,00 Euro ab.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfiehlt, der VA und der Rat beschließt den Hebesatz für die Grundsteuer A und B jeweils auf 340 % festzulegen und die Hebesatzsatzung der Gemeinde Lemwerder entsprechend ab 01.01.2025 anzupassen.