Sachverhalt:
Die Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Lemwerder ist mit Wirkung vom 01. April 2002 in Kraft getreten.
Ein Vergleich der gezahlten Aufwandsentschädigungen mit den im Landkreis Wesermarsch angehörigen Kommunen und den im weitesten Sinne an das Gemeindegebiet angrenzenden Kommunen hat ergeben, dass nur für einzelne Aufwandsentschädigungen eine geringe Anpassung als erforderlich angesehen wird.
Eine entsprechende Aufstellung ist als Anlage beigefügt.
Im Detail besteht noch weiterer Beratungsbedarf mit den Ehrenbeamten (Gemeinde-/ Ortsbrandmeister(n) und deren Stellvertretern), in welcher Höhe und für welche Funktion eine Erhöhung als erforderlich angesehen wird.
Anlage:
Antrag der FDP-Fraktion vom 15.11.2014
Abfrage der gezahlten Entschädigungen im Landkreis Wesermarsch und Nachbarkommunen
Beschlussvorschlag:
Verwaltungsseitig wird von einer Erhöhung im Haushaltsjahr 2015 abgesehen, jedoch eine grundsätzliche Überarbeitung der Satzung als erforderlich angesehen.