Betreff
Anpassung der Satzung über die Entschädigung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
FB I/231/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die Aufwandsentschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte beträgt zurzeit 460 €. Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss hat diese Anpassung zuletzt am 09.01.2002 vorgenommen.  Auf Initiative des Fachausschusses, insbesondere auf  Antrag der FDP Fraktion, wurde die Verwaltung gebeten einen Vorschlag zur Anpassung zu unterbreiten. Ziel war eine gemeinsame Anpassung mehrerer Satzungen bzw. Beschlüsse.

 

 

Eine Umfrage in den Nachbarkommunen hat ergeben, dass dort eine geringere Aufwandsentschädigung an die Gleichstellungsbeauftragte gezahlt wird. Jedoch sind die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen zum Teil auch mit sehr unterschiedlichen  Aufgaben betraut. Der Aufgabenumfang weicht daher stark voneinander ab.

 

Grundlage der Berechnung war seinerzeit die Vergütung nach Vergütungsgruppe VI b BAT mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Eine entsprechende tarifliche Erhöhung wäre im Vergleich zu den anderen Kommunen deutlich zu hoch.

Unter Berücksichtigung der punktuellen Veränderungen im Bereich der Feuerwehr wird vorgeschlagen, ggf. eine Anpassung auf der Basis von rd. 10 % vorzunehmen. Die Aufwandsentschädigung würde dann aufgerundet auf 510,00 € angepasst werden.

 


 

 


Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung der Gleichstellungsbeauftragten mit Wirkung vom 01.07.2015 auf monatlich  510,00 € zu erhöhen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Die Anpassung hat jährlich einen Erhöhung von 600,- € zur Folge.