Betreff
Kommunalverbund - Grundsatzbeschluss zur kooperativen Regionalentwicklung
Vorlage
FB II/239/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die Mitgliederversammlung des Kommunalverbunds hat 2011 beschlossen, ein Konzept für einen „kooperativen Regionalplan“ als Beratungsgrundlage zu entwickeln und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Der „kooperative Regionalplan“ soll als Fortschreibung von INTRA fungieren, alle raumordnerischen Pläne der Region aufnehmen und ein Werkzeug für eine engere Zusammenarbeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen sein.

In der Region Bremen handeln die Menschen ganz selbstverständlich über alle Verwaltungsgrenzen hinweg – ob sie hier wohnen, arbeiten, einkaufen, ins Theater oder zum Konzert fahren, einen Kindergartenplatz suchen, jemanden im Krankenhaus besuchen oder als Gäste hier Urlaub machen. Dieses Selbstverständnis ist für die kommunale Zusammenarbeit in der Region unter dem Dach des Kommunalverbunds richtungweisend. Die Kommunen wollen gemeinsam für eine gute Entwicklung der Region sorgen, dafür stimmen sie ihre Planungen aufeinander ab. Sie wirken in einer Partnerschaft auf Augenhöhe zusammen, die über die formale Einbeziehung bei Beteiligungsverfahren hinausgeht - und zwar unabhängig von Größe und Wirtschaftskraft.

In der Region Bremen haben die Kommunen in freiwilliger Zusammenarbeit bereits mehrere Meilensteine für eine solche kooperative Entwicklung und Planung gesetzt: mit den Beschlüssen über das Interkommunale Raumstrukturkonzept INTRA 2005, über die Weiterentwicklung des Kommunalverbunds 2011 und über den Raumplanerischen Vertrag zum Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzept (RZEHK) im Dezember 2013.

Das vorliegende Papier „Grundsatzbeschluss zur kooperativen Regionalentwicklung“ beruht auf einer vorbereitenden Gutachterarbeit. Alle Empfehlungen des Gutachterberichts werden aus regionalen Analysen abgeleitet und begründet: sei es, um konkreten Problemlagen zu begegnen oder sich vorausschauend auf Entwicklungen einzustellen. Das Gutachten wurde unter Federführung der Geschäftsstelle von einer Projektgruppe begleitet, der kreisangehörige und kreisfreie Kommunen, zwei der fünf INTRA-Landkreise sowie die Länder Bremen und Niedersachsen angehörten. Diese Projektgruppe hat auch den „Grundsatzbeschluss“ mit vorbereitet – als eine Art „Fahrplan“ für die nächsten Jahre.

Der Vorstand des Kommunalverbunds hat den „Grundsatzbeschluss zur kooperativen Regionalentwicklung“ zuletzt in der Vorstandsklausur am 5. Juni 2015 diskutiert und anschließend zur regionalen Beratung freigegeben. Mit den Trägern der Regionalplanung fand ein zusätzliches Gespräch auf Arbeitsebene am 9. Juni 2015 statt. Dem Arbeitskreis Planung und dem Regionalbeirat wurde der Grundsatzbeschluss am 11. Juni vorgestellt.

Der „Grundsatzbeschluss zur kooperativen Regionalentwicklung“ enthält zunächst ein Leitbild mit vier Handlungsfeldern und einer Querschnittsaufgabe. Die darin formulierten Entwicklungsziele sollen in entsprechenden Projekten umgesetzt werden, die die Region voran bringen. Immer vor dem Hintergrund, dass die Zusammenarbeit im Kommunalverbund freiwillig ist und die Ressourcen begrenzt sind, wird ein Verfahren vorgeschlagen, wie die gutachterlichen Projektempfehlungen und etwaige andere Projektvorschläge nach einer Reihe von Kriterien bewertet werden können und eine Prioritätenliste erstellt werden kann. Bei den genannten Projekten handelt es sich um Empfehlungen: eine Beschlussfassung dazu erfolgt nach entsprechender Detailvorbereitung und Abstimmung in der Mitgliederversammlung, und zwar nach und nach – nicht komplett im Dezember 2015. Der gesamte Fahrplan erstreckt sich über einen Zeitraum bis 2028.

Deswegen sollen die jeweils geplanten Bausteine, Aktionen, Gespräche in drei Zeitabschnitten (Phasen) durchgeführt werden. Die Ergebnisse einer jeden Phase werden zusammengetragen und der Mitgliederversammlung als Bericht zur Beratung und zum Beschluss der nächsten Phase vorgelegt. Außerdem sollen die Gremien der angestrebten Kooperationspartner (z.B. der INTRA-Landkreise, die bisher nicht Mitglied sind) eingebunden werden.

Die Beschlussempfehlung für die Mitgliederversammlung am 1. Dezember 2015 soll für die Phase 1 gelten – das sind die nächsten drei Jahre bis einschließlich 2018.

Mit dem vorliegenden Papier wird der Mitgliederversammlung das Ergebnis des Prüfauftrags präsentiert: es beinhaltet ein aktualisiertes Leitbild, ein Handlungs- und Umsetzungskonzept, einen Verfahrensvorschlag für die Setzung von Prioritäten im Arbeitsprogramm und einen Vorschlag für eine engere Zusammenarbeit der kommunalen Planungsträger – unter Beibehaltung der jeweiligen Aufgabenzuständigkeit.

Die Vorlage zur Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung ist für den 1. Dezember 2015 vorgesehen. Eine Präsentation der Inhalte dieses Grundsatzbeschlusses bzw. der Ziele und Aufgaben erfolgt im Rahmen der Sitzung durch Vertreter des Kommunalverbundes (angefragt)  oder der Verwaltung.

 

 

 


Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: „ Die Gemeinde Lemwerder stimmt dem vorgelegten „Grundsatzbeschluss zur kooperativen Regionalentwicklung“ zu und ermächtigt ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Mitgliederversammlung, dem Beschluss dort zuzustimmen „