Nach der Diskussion um die Ausweitung des Angebotes des Anrufsammeltaxi (AST) aus dem Herbst 2014 war die Verwaltung beauftragt die Hintergründe der durch die VBW dargelegten Defizite zu erläutern. Im Wesentlichen wurde deutlich, dass diese durch Fehler in der Abrechnung begründet waren.
Für die weitere Prüfung musste die Frage geklärt werden, wie sich die Rahmenbedingungen eines AST vor dem Hintergrund der seit März 2015 geltenden Tarifänderung durch die Anpassung der Verordnung über „Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Wesermarsch“ verändern.
Aus diesem Anlass wurde die bisherige Vereinbarung zum 30.06.2015 gekündigt.
Bereits ohne Berücksichtigung dieser Veränderung liegt eine vertragskonforme Abrechnung für das AST bei jährlichen Kosten von 7.000,- € bis 8.000,- € jährlich statt der bisher abgerechneten 1.500,- € bis 2.000,- € pro Jahr.
Unter Berücksichtigung der Änderungen würden sich die Zahlungen um rd. 40 % erhöhen. Damit würde ein bei rd. 900 Nutzern pro Jahr ein Zuschuss von ca. 12,- € pro Nutzer, insgesamt also 10.800,- € entstehen.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, das Angebot inhaltlich zu überarbeiten. In den Vorgesprächen wurde geprüft, ob über eine Einschränkung des Nutzerkreises eine wirksame Steuerung erfolgen kann (Beispiel: Zielgruppe Ü 60). Nach Rücksprache mit den VBW widerspricht dies aber den Grundsätzen des Öffentlichen Personennahverkehres.
Ein anderes Modell ist die zeitliche Einschränkung. Bisher ist das Anrufsammeltaxi von 6.30 Uhr bis 23.30 Uhr im Einsatz bzw. nutzbar. Der reguläre Linienverkehr (450 (Deichläufer) und 205 (Sandhausen) ) stellt seine Fahrten ab 19.30/20.00 Uhr ein.
Da das Thema „Mobilität“ für die Entwicklung in Lemwerder ein wichtiges Thema ist und auch von verschiedenen Entwicklungs- und Handlungskonzepten (ISEK, AGIL, Leader) aufgegriffen wird, wird verwaltungsseitig empfohlen das Angebot auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis Wesermarsch dieses Thema im Kreisentwicklungskonzept ebenfalls aufgreift und gestaltet. Das AST sollte dabei als Baustein mit betrachtet werden.
Entgegen den bisherigen Beratungen zum AST wird vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklungen von Seiten der Verwaltung derzeit keine Ausweitung sondern eine Sicherung des grundsätzlichen Angebotes im Rahmen des ÖPNV, von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr wochentags und 8.30 Uhr bis 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen empfohlen. Diese Vereinbarung sollte kurzfristig ab dem 01.07.2015 abgeschlossen werden um eine nahtloses Angebot zu erhalten.
Um Erfahrungen mit dieser Regelung zu erhalten wird empfohlen, die Vereinbarung zunächst bis zum Ende des Jahres 2015 abzuschließen mit Option auf Verlängerung.
Der Sozialausschuss empfiehlt / Der Verwaltungsausschuss beschließt die Fortführung des AST unter Berücksichtigung der sich aus der Erhöhung der Beförderungsentgelte ergebenden Umstände bis zum 31.12.2015 mit dem bisherigen Vertragspartner. Die Nutzungszeiten sollen dabei ab dem 01.07.2015 auf die Zeit von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr an Werktagen und 8.30 Uhr bis 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen geändert werden.
Finanzielle Auswirkungen: Durch die veränderten Rahmenbedingungen ist nach Rücksprache mit dem VBW anzunehmen, dass der Haushaltsansatz für das lfd. Jahr eingehalten werden kann.