In Umsetzung der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss von 1971 zum Bau der Sperrwerke plant das Land Niedersachsen, vertreten durch das NLWKN, die Herstellung bzw. Erweiterung des Hochwasserschutzes der Außendeichsiedlung Lemwerder mit Anschluss an den vorhandenen Hauptdeich. Vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens für diese Maßnahme erfolgte in einer öffentlichen Veranstaltung am 22. September 2015 eine erste frühzeitige Information der Öffentlichkeit in der Begu. Die dort vorgestellten Unterlagen sind unter http://www.nlwkn.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verbesserter-hochwasserschutz-in-lemwerder-137024.html einsehbar und werden im Rahmen der Sitzung kurz vorgestellt.
Das NLWKN hat darum gebeten, frühzeitig Stellungnahmen zum Verfahren abzugeben, damit diese im Vorgriff auf das formelle Verfahren schon geprüft und bewertet werden können.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes grundsätzlich zu begrüßen. Die Stellungnahme sollte im Wesentlichen auf folgende Punkte eingehen:
1) Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsbild
2) Auswirkungen auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität
3) Verlauf der künftigen Deichlinie im Bereich des Ritzenbütteler Sandes
4) Sicherung des Hochwasserschutzes im übrigen Poldergebiet
Da in dieser Woche noch Gespräche mit Anliegern anstehen, wird ein Formulierungs-vorschlag dazu nach der Vorstellung der Präsentation als Tischvorlage vorgestellt.