Es wurden am
24.03.2014 und am 14.10.2015 entsprechende Informationsveranstaltungen zum
Thema „Umlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB)“ mit den entsprechenden
Grundstückseigentümern und Vertretern des Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und der Gemeinde durchgeführt.
Es wurde von den
Grundstückeigentümern eine Rückmeldung abgefordert, ob sie grundsätzlich der
Durchführung einer Umlegung zustimmen.
Ein Großteil der
angesprochenen Eigentümer hat einer Umlegung zugestimmt.
Ablauf eines Umlegungsverfahrens
Bei dem Gebiet zum Umlegungsverfahren „Goethestraße“ würde es zu einem Verfahren der vereinfachten Umlegung nach §§ 80-84 BauGB kommen.
Detaillierte
Aufstellung der Verfahrensschritte bei der vereinfachten Umlegung
Wenn eine Umlegung durchgeführt werden sollte, muss vom Gemeinderat ein „Umlegungsausschuss“ als Ausschuss des Rates gebildet werden.
Weiterer Ablauf:
- Der Gemeinderat müsste folgende Beschlüsse fassen:
- Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet
- Umlegungsanordnung
- Aufstellen eines Umlegungsausschuss
Das gesamte Umlegungsverfahren würde verwaltungstechnisch durch das
Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- Regionaldirektion
Oldenburg-Cloppenburg -
Dezernat 4 -
Wertermittlung, städtebauliche Bodenordnung, Wilke-Steding-Straße 5, 49661
Cloppenburg und vom Katasteramt
Brake, Schrabberdeich 44, 26919 Brake
begleitet werden.