Sachverhalt: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.07.2015 eine Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder der Gemeinde Lemwerder beschlossen.
Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass sie die Formulierung in § 4 der o.g Satzung für missverständlich hält. Dort ist geregelt: „Für Fahrten, die über die Ausübung des Mandats hinaus unter Benutzung privateigener Personenkraftwagen erfolgen, wird eine Wegstreckenentschädigung nach Bundesreisekostengesetz gezahlt.“ Insbesondere die Formulierung „über das Mandat hinaus“ wird für missverständlich gehalten. Praktische Fälle hierfür, sind nicht ersichtlich, da eine Erstattung von Fahrtkosten nur bei mandatsbedingten Fahrten/Dienstreisen in Betracht kommt. Eine weitergehende Erstattung wäre zudem rechtswidrig. Es wird daher folgende Formulierung vorgeschlagen: „Für genehmigte Dienstreisen erhalten Ratsfrauen und Ratsherren Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).
Beschlussvorschlag: § 4 der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder der Gemeinde Lemwerder erhält folgende Fassung: „Für genehmigte Dienstreisen erhalten Ratsfrauen und Ratsherren Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: