Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 10. Dezember 2015 empfohlen, die Hundesteuersatzung zum 01.01.2016 zu ändern. Dafür ist der der Erlass der nachfolgenden Änderungssatzung erforderlich.
Erste Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Lemwerder
Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der §§ 1, 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lemwerder in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Lemwerder vom 01.07.2005 (Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr. 14 vom 20.05.2005, Seite 40 u. 41) wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs.1 erhält
folgende Fassung:
Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 48,00 €
b) für den zweiten Hund 80,00 €
c) für jeden weiteren Hund 96,00 €
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Lemwerder, den 18.12.2015
Gemeinde Lemwerder
Neuke
Bürgermeisterin
Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt die vorgenannte Änderungssatzung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2016.
Finanzielle Auswirkungen: Durch die Erhöhung der Hundesteuer wird eine Mehreinnahme von ca. 7.000 EUR erwartet.