Betreff
Stellungnahme zum Entwurf Landes-Raumordnungsprogramm 2014, Änderung 2015
Vorlage
FB III/031/2014-1
Aktenzeichen
611203
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Beratungsgegenstand:

 

Das Land Niedersachsen hat den Entwurf 2015 zur Änderung des Entwurfs des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) 2014 zum 11.11.2015 im Internet unter: www.lrop-online.de zur Verfügung gestellt.

 

Entsprechende Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf können bis zum 06.01.2016 an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium gesendet werden.

 

Anmerkung des zuständigen Landwirtschaftsministers Herrn Meyer aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 10.11.2015 zur Ankündigung des neuen LROP-Entwurfs:

„Wir sind eine Regierung, die lernfähig ist, die den Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen sucht, […] daher haben wir bei der aktualisierten Planung sowohl die Belange der Kommunen als auch die Wünsche von Landwirtschaft, Naturschutz und Wirtschaft besser berücksichtigt.“


Die Gemeindeverwaltung hat mit Schreiben 22.12.2014 ihre Stellungnahme zum Entwurf Juli 2014 zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) abgegeben.

 

In der vorgenannten Stellungnahme ist die Gemeinde unter anderem zu nachfolgenden Punkten im speziellen eingegangen.

 

·         Entwicklung der Daseinsvorsorge und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels

·         Torferhaltung und Moorentwicklung und Biodiversität und Biotopvernetzung

 

Zum ersten Punkt kann angemerkt werden, dass der Anhang 7 mit der Karte zu den Erreichbarkeitsräumen entfällt, stattdessen sollen die Verflechtungsbereiche der Mittel- und Oberzentren anhand ihrer Erreichbarkeit und gewachsener Strukturen ermittelt werden. Der Träger der Regionalplanung (Landkreis Wesermarsch) kann die Verflechtungsbereiche in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm räumlich konkretisieren und als Ziel der Raumordnung festlegen. Weitere relevante Kriterien, wie ÖPNV – Anbindungen, Pendlerbeziehungen und sozialräumliche Verflechtungen, können berücksichtigt werden.

(Siehe Seite 25, Abschnitt 2.2 der Lesefassung zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen; Entwurf auf Basis der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren)

 

Zum zweiten Punkt kann angemerkt werden, dass die Vorranggebiete Torferhalt und Moorentwicklung zu Vorranggebieten Torferhalt werden. Eine Moorentwicklung ist nur noch auf freiwilliger Basis unter Berücksichtigung der rechtmäßigen Nutzung (Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, etc.) vorgesehen.

(Siehe Seite 68, Abschnitt 3.1.1 der Lesefassung zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen; Entwurf auf Basis der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren)

 

Mit dargestellt  werden jedoch unter dem Thema Biotopverbund die bestehenden Gewässer als Fließgewässer mit Zielsetzungen für Natur und Landschaft.

Die in der Gemeinde Lemwerder dargestellten Gewässer II. Ordnung NWG sind zum Teil allerdings künstlich angelegt und dienen vorrangig der Be- und Entwässerung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen und somit ebenfalls dem Schutz vor Schäden durch erhöhte Niederschlagsmengen bzw. auch dem Hochwasserschutz. Für die Bewirtschaftung und Pflege der Gewässer nach den Bestimmungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Niedersächsischen Wassergesetztes sowie den Satzungen des jeweiligen Unterhaltungsverbandes. Im Gemeindegebiet Lemwerder ist es die Satzung des Entwässerungsverbandes Stedingen. Es wird daher in Frage gestellt, ob die vorgegebene Zielsetzung mit dieser Gewässerfunktion in Einklang zu bringen ist. Die Gewässer II. Ordnung NWG aus dem Gemeindegebiet sind daher aus der Kartendarstellung zu entfernen.

(Detaillierte Ausführungen siehe ab Seite 76 ff., Abschnitt 3.1.2 der Lesefassung zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen; Entwurf auf Basis der Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren)

 

 

Die Gemeinde Lemwerder würde unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen ihre Stellungnahme vom 22.12.2014 beibehalten und nochmals auf die besondere Situation des Landkreises und speziell auch der Gemeinde Lemwerder zum Thema der Be- und Entwässerung verweisen.

Im Weiteren wird sich die Gemeinde Lemwerder der noch nicht vorliegenden Stellungnahme des Fachverbandes des Kreisverbandes Wesermarsch der Wasser- und Bodenverbände zum Thema anschließen.