Betreff
Geplanter Bebauungsplan Nr. 36 "Osttangente" / Sachstandsbericht
Vorlage
FB II/273/2015-16-2
Aktenzeichen
612645
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Bebauungsplanverfahren zum B-Plan Osttangente befindet sich derzeit in der Prüfphase der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der „frühzeitigen Beteiligung“. Für das im „beschleunigten Verfahren“ nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) angeschobene Vorhaben wird aufgrund zahlreicher Einwendungen seitens der Verwaltung eine Änderung in ein „normales Verfahren“ vorgeschlagen. Das bedeutet, dass neben der Begründung und der Planzeichnung ein Umweltbericht erstellt werden muss. Der Umweltbericht gibt Auskunft darüber, welche Auswirkungen die Planung für die betreffende Fläche auf die Umwelt hätte. Die Verwaltung hat hierüber bereits ein Honorarangebot eingeholt.

 

Die gegenwärtige öffentliche Diskussion über die Osttangente zielt in der Hauptsache auf den zu erwartenden Lärm ab. Die Gemeinde prüft derzeit die Möglichkeiten von Lärmschutzmaßnahmen, obwohl diese lt. Lärmgutachten nicht erforderlich wären. Entsprechend der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Varianten der Ausführung in der Prüfung (Erdwall, Lärmschutzwand versch. Höhen).

 

Die Frage nach der Standfestigkeit des Deichkörpers, über den stellenweise die Fahrbahn geführt werden soll, wird ebenfalls gerade geklärt. Zu diesem Zweck werden Angebote über entsprechende Sondierungen eingeholt. Die Beprobungspunkte werden parallel dazu ermittelt. In dem Zusammenhang und auch unter Lärmschutzaspekten wird vorgeschlagen, die Lage der Fahrbahn und des Fuß- und Radwegs gegenüber dem Vorschlag aus dem Bebauungsplanentwurfs zu tauschen. Die Autofahrbahn würde demnach weit von der Deichkrone abgerückt werden können.

 

Bezüglich der nachgewiesenen Altlasten aus der industriellen Vornutzung sind zwei Standorte im Bereich der zukünftigen Trassenführung bekannt. Zum einen handelt sich um das Erdreich unterhalb der ehemaligen Heizzentrale in Höhe des großen Parkplatzes an der Deichstraße und zum anderen um eine Fläche am Beginn der Landebahn. Zum weiteren Umgang mit diesen belasteten Flächen steht die Gemeinde im Austausch mit der zuständigen Fachbehörde des Landkreises Wesermarsch.

 

Die Frage nach den Gesamtkosten für den gesamten Straßenverlauf von der Fähre bis zur Kreuzung der Werner-von-Siemens-Straße mit der L875 wird nicht im Zusammenhang mit Kosten für die Fläche des Bebauungsplans gesehen. Gleichwohl werden die Kosten z. B. für den Umbau der angrenzenden Straßenkreuzungen zusammengetragen.

 

Die Verwaltung spricht daher die Empfehlung aus, dass für die Weiterführung des weiteren Bauleitverfahrens des Bebauungsplan Nr. 36 aufgrund der im Verfahren festgestellten Umweltproblematik im Regelverfahren weitergeführt bzw. aufgestellt werden soll. Bislang war das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB vorgesehen. Insofern ist eine Umweltprüfung mit Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 2

BauGB erforderlich. Die Ergebnisse sind in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB

darzulegen.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsauschuss  die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens im Regelverfahren. Ein entsprechend neuer Aufstellungsbeschluss ist vorzubereiten.

Um die im Rahmen der Abwägung eingegangenen Einwendungen zu bearbeiten sind zusätzliche Auftragsvergaben erforderlich. Zusätzlich ist ein Umweltbericht zu erstellen.

 

Die Kosten für die vorgenannten Aufträge werden in gesonderter Vorlage mitgeteilt.