EU-weit ist beabsichtigt, mit Maßnahmen zur Verbesserung der
Breitbandinfrastruktur die Voraussetzungen für die zielgerichtete Erschließung
der bislang noch unterversorgten NGA-Gebiete (in denen die Endkunden nicht
mind. 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s zur Verfügung haben) zu schaffen. Dabei sollen
Bundes-, Landes- und EU-Mittel nach der neuen Förderkulisse in Anspruch
genommen werden. Es sind gezielt kreisweite Ausbauprojekte beabsichtigt.
Isolierte Förderanträge einzelner Städte und Gemeinden, die einem kreisweiten
Konzept zuwiderlaufen, sollen vermieden werden. Nach § 2 (2) NKomVG sind die
Städte und Gemeinden in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten
öffentlichen Aufgaben, somit auch für den Breitbandausbau als Teil der
(freiwilligen) öffentlichen Daseinsvorsorge lt. Umsetzungshinweise des
Umweltministeriums. Bei der Beantragung von Fördermitteln für den
Breitbandausbau ist eine Kooperationsvereinbarung vorzulegen. Die NBank hat die
Vereinbarung vorab geprüft und am 13.04.2016 schriftlich mitgeteilt, dass keine
Bedenken bestehen. Dem Landkreis wurden inzwischen knapp 85.000 Euro an
Fördergeldern aus Bundes- und EU-Mitteln zugesichert. Nach den
Förderrichtlinien ist es erforderlich, eine Kooperationsvereinbarung
vorzulegen. Die Gemeinde Lemwerder schlägt vor, dieses Engagement ebenso wie
die übrigen Wesermarsch-Gemeinden zu unterstützen, indem sie dem
Kooperationsvertrag zustimmt. Weitere Informationen sowie der Wortlaut des
Vertrages können den Anlagen entnommen werden.
Beschlussvorschlag: Dem
Kooperationsvertrag wird zugestimmt. Der Landkreis Wesermarsch übernimmt im
Auftrag der Gemeinde die Konzeption, Planung und Maßnahmeträgerschaft,
koordiniert die weiteren Ausschreibungs- bzw. Interessenbekundungsverfahren und
beantragt Fördermittel.
Finanzielle Auswirkungen: Aus der Kooperationsvereinbarung ergeben sich keine finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde.