Betreff
Breitbandausbau - Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Wesermarsch
Vorlage
FB II/333/2016
Art
Beschlussvorlage

EU-weit ist beabsichtigt, mit Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur die Voraussetzungen für die zielgerichtete Erschließung der bislang noch unterversorgten NGA-Gebiete (in denen die Endkunden nicht mind. 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s zur Verfügung haben) zu schaffen. Dabei sollen Bundes-, Landes- und EU-Mittel nach der neuen Förderkulisse in Anspruch genommen werden. Es sind gezielt kreisweite Ausbauprojekte beabsichtigt. Isolierte Förderanträge einzelner Städte und Gemeinden, die einem kreisweiten Konzept zuwiderlaufen, sollen vermieden werden. Nach § 2 (2) NKomVG sind die Städte und Gemeinden in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, somit auch für den Breitbandausbau als Teil der (freiwilligen) öffentlichen Daseinsvorsorge lt. Umsetzungshinweise des Umweltministeriums. Bei der Beantragung von Fördermitteln für den Breitbandausbau ist eine Kooperationsvereinbarung vorzulegen. Die NBank hat die Vereinbarung vorab geprüft und am 13.04.2016 schriftlich mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen. Dem Landkreis wurden inzwischen knapp 85.000 Euro an Fördergeldern aus Bundes- und EU-Mitteln zugesichert. Nach den Förderrichtlinien ist es erforderlich, eine Kooperationsvereinbarung vorzulegen. Die Gemeinde Lemwerder schlägt vor, dieses Engagement ebenso wie die übrigen Wesermarsch-Gemeinden zu unterstützen, indem sie dem Kooperationsvertrag zustimmt. Weitere Informationen sowie der Wortlaut des Vertrages können den Anlagen entnommen werden.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Dem Kooperationsvertrag wird zugestimmt. Der Landkreis Wesermarsch übernimmt im Auftrag der Gemeinde die Konzeption, Planung und Maßnahmeträgerschaft, koordiniert die weiteren Ausschreibungs- bzw. Interessenbekundungsverfahren und beantragt Fördermittel.

 


Finanzielle Auswirkungen: Aus der Kooperationsvereinbarung ergeben sich keine finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde.