Betreff
Einrichtung einer Außenstelle für den Hort
Vorlage
FB I/311/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der VA hat mit Datum vom 17.03.2016 bereits die Empfehlung ausgesprochen,  dass die ehemalige Hausmeisterwohnung (An der Kirche 14) nach den Sommerferien durch den Hort Lemwerder genutzt wird. Es wurde empfohlen die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendige zusätzliche Hortgruppe als Außenstelle einzurichten und die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Vormittags wird ein Raum zusätzlich durch die Grundschule Mitte genutzt. Die Einrichtung erfolgt für ein Kindergartenjahr.

 

Damit die zusätzliche Hortgruppe nach den Sommerferien angeboten werden kann, ist mit dem Umbau unverzüglich zu beginnen. Bei der Kommunalaufsicht ist daher ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Die Maßnahme ist außerplanmäßig, da sie nicht im Haushalt 2016 der Gemeinde eingeplant worden ist. Eine außerplanmäßige Auszahlung ist jedoch nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar ist und wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ist gegeben, da nur mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn gewährleistet ist, dass der Umbau rechtzeitig zum Sommer abgeschlossen ist.

 

Aufgrund einer Nutzungsänderung des Gebäudes handelt es sich bei dem Umbau um eine Investitionsmaßnahme. Zur Deckung der Umbaukosten von 50.000 EUR kann daher nicht der Überschuss des Ergebnishaushaltes sondern nur zusätzliche Einzahlungen für Investitionstätigkeit (Finanzhaushalt) herangezogen werden.

Bei der Veräußerung von Sachvermögen sind Mittel i.H.v. 410.500 EUR eingeplant worden. Es handelt sich hier um die Restzahlungen der Versicherung aus dem Brandschaden Kita. Tatsächlich hat die Gemeinde jetzt Einzahlungen i.H.v. 670.821,85 EUR erhalten. Dies bedeutet Mehreinzahlungen bei den Einzahlungen für Investitionstätigkeit i.H.v. rd. 260.300 EUR.

 

Die Einrichtung und Ausstattung i.H.v. rd. 8.500 EUR wird teilweise lfd. Aufwand und teilweise investiv sein. Bei den Personalkosten für 2 Erzieher und den Reinigungskosten handelt es sind um lfd. Aufwendungen.

 

Zur Deckung der lfd. Aufwendungen kann der Überschuss des Ergebnishaushaltes herangezogen werden; die Mehreinzahlungen von der Versicherung können zur Deckung der Investitionskosten herangezogen werden.

 

Zur Zeit wird noch geprüft, ob die Umbaukosten hälftig verringert werden können, indem das Badezimmer nicht in eine Toilettenanlage umgebaut werden muss.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt den notwendigen außerplanmäßigen Auszahlungen zur Einrichtung einer weiteren Hortgruppe im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus (an der Kirche 14) zu.  Zur Deckung der lfd. Aufwendungen (Personalkosten Erzieher, Reinigungskosten, Kosten lfd. Betrieb, teilweise Einrichtung und Ausstattung) wird der Überschuss des Ergebnishaushaltes herangezogen; die Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Finanzhaushalt) werden zur Deckung der Investitionskosten (Umbaukosten, teilweise Einrichtung und Ausstattung) herangezogen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen::

Umbaukosten 50.000 EUR

Einrichtungs-/Ausstattungskosten 8.500 €

Personalkosten 2 Erzieherinnen (abzüglich Zuschüsse Land) 61.000 €/Jahr

Darüber hinaus werden Kosten für die Reinigung und den lfd. Betrieb anfallen.

Dem gegenüber sind die Beiträge der Eltern und der Zuschuss des Landes/ Landkreises anzurechnen.