Betreff
Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 mit Einschränkungen - Beitrittsbeschluss
Vorlage
FB I/342/2016
Art
Beschlussvorlage

Die vom Rat der Gemeinde Lemwerder beschlossene Haushaltssatzung 2016 enthält genehmigungspflichtige Teile. U.a. ist die Festsetzung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.000.000 € genehmigungspflichtig.

Die Kommunalaufsicht beabsichtigt einen Betrag i.H.v. 398.501,00 EUR zu versagen und damit nur einen Teilbetrag von 2.601.499,00 EUR der vorgesehenen Kreditaufnahme zu genehmigen.

 

Der Verwaltung wurde Gelegenheit gegeben zur beabsichtigten Einschränkung der Genehmigung Stellung zu nehmen. Die Verwaltung erkennt die Teilversagung an. Grund ist allein ein logischer  Fehler in der Berechnung der zulässigen Höhe. 

 

Die Genehmigungsfrist beträgt für die Haushaltssatzung 2016 drei Monate und läuft am 04.06.2016 ab. Die Teilversagung durch die Kommunalaufsicht erfordert jedoch einen Kreistags-Beschluss. Der Kreistag tagt jedoch erst nach Fristablauf am 06.06.2016. Die Kommunalaufsicht hat eine Verlängerung der Genehmigungsfrist beantragt. Die Verwaltung hat der Fristverlängerung zugestimmt. Bei Teilversagung ist auch ein erneuter Beschluss durch den Rat der Gemeinde über die notwendigen Änderungen im Haushaltsplan und die geänderte Haushaltssatzung erforderlich. (Beitrittsbeschluss) Ein Entwurf der geänderten Satzung wird nachgereicht.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt eine Korrektur der Haushaltssatzung 2016 und setzt den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.601.499,00 EUR fest. Dadurch ändern sich die Höhe der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit (Pkt 2.5 ) und die nachrichtliche Darstellung der Auszahlungen des Finanzhaushaltes.