Betreff
Sanierung Ernst-Rodiek-Halle 1. BA- Bericht des Rechnungsprüfungamtes
Vorlage
FB II/081/2016
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wesermarsch hat im April 2016 die Sanierung der Ernst-Rodiek-Halle bautechnisch geprüft. Eine Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes prüfte an mehreren Tagen die vergaberechtlichen und abrechnungstechnischen Vorgänge zu den ersten beiden Bauabschnitten aus den Jahren 2014 und 2015. Unter Einsichtnahme in sämtliche Akten wurden die einzelnen Gewerke stichprobenartig überprüft. Es wurde nachgesehen, ob die Vergabe den Vorschriften des Vergaberechts entsprochen hat (Wahl des Verfahrens), ob die Auftragserteilung ordnungsgemäß erfolgt ist (Prüfung der Eignung der Firmen), ob die berechneten Baukosten den Auftragswerten entsprach, ob es Nachträge gegeben hat und ob eine Schlussabnahme stattfand. Nicht zuletzt wurden die festgestellten Kosten bewertet.

 

Im Ergebnis kommt die Prüferin zu dem Schluss, dass im ersten Bauabschnitt nicht in jedem Fall die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens getroffen wurde. Dieses ist abhängig von der zu erwartenden Höhe der Auftragssumme. Die Auftragssummen lagen teilweise höher als die geschätzten Summen.  Dann haben Nachträge zu insgesamt gestiegenen Baukosten geführt. Zum Zeitpunkt der Abstimmung der Planung standen für den 1. BA 450.000 Euro Gesamtkosten im Raum. Abgerechnet wurden rd. 930.000 Euro. Die größten Kostensteigerungen waren in der Haustechnik festzustellen.

 

Das RPA rät, obwohl Sanierungsmaßnahmen immer mit dem Risiko von unvorhergesehenen Mehrausgaben einhergehen, seitens des Bauherrn in Zukunft auf eine verbesserte Abstimmung der einzelnen beteiligten Planer hinzuwirken. Darüber hinaus empfiehlt das RPA eine engverzahnte Kostenkontrolle innerhalb der Verwaltung. Darüber hinaus kann die Durchführung einer öffentlichen anstelle einer beschränkten Ausschreibung bewirken, dass günstigere Angebotspreise eingeholt werden. Allerdings hat die Vergabestelle dann keinen Einfluss auf die Auswahl des Bieterkreises.

Die aus dem Bericht resultierenden Verbesserungsvorschläge sind/werden im Laufe der nachfolgenden Maßnahme umgesetzt.