Betreff
BV: "Osttangente" / Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens
Vorlage
FB II/273/2015-16-6
Aktenzeichen
612645
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Entwicklung der im Flächennutzungsplan 2025 für die Gemeinde Lemwerder vorge-sehenen gewerblichen Flächen auf dem ehemaligen Flugfeld und zugunsten einer Entlas-tung von innerörtlichen Verkehren soll die sog. „Osttangente“ als Gemeindestraße gebaut werden. Sie stellt den verkehrlichen Lückenschluss zweier Gemeindestraßen, nämlich zwischen der Flughafenstraße im Norden und der Ernst-Pieper-Straße im Süden der Gemeinde dar. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Industriestraße im Nordwesten und der Hauptstraße im Südosten und ist rd. 4,1 km lang.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 18.08.2016 die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 38 Nds. Straßengesetz zu treffen und die Kosten für das Planfeststellungsverfahren zu ermitteln.

 

Es wurde daher mit dem Referat Planung und der Planfeststellungsbehörde des Landkreises Wesermarsch und mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Oldenburg), sowie den einzelnen Fachplanern Gespräche über das weitere Vorgehen geführt. Die Gemeinde Lemwerder hat von den Fachplanern entsprechende Angebote für die Vorbereitung der Unterlagen und Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens eingeholt.

 

Die Kosten für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens liegen bei rd. 155.000,00 €. Die vorgenannte Summe beinhaltet:

 

  • Die Aufbereitung, Zusammenstellung der technischen Pläne zum Projekt,
  • die Schalltechnische Untersuchung,
  • die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung,
  • die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gem. § 6 Umweltverträglichkeitsprüfungs-gesetz (UVPG),
  • den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gem. § 26 Abs. 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),
  • und die Artenschutzprüfung im Plangebiet.

 

Durch die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird das Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nr. 36 „Osttangente“ eingestellt und nicht weiter verfolgt. Der Personenkreis, der Bedenken bzw. Stellungnahmen zum vorgenannten Bebauungsplanentwurf abgegeben hat, würde seitens der Verwaltung über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens informiert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA ….

 


Finanzielle Auswirkungen:

Seitens der Verwaltung sind Mittel i.H.v. 155.000,00 € als Ansatz für den Haushalt 2017 unter dem Produkt Bauleitplanung (P1.511000.001.429100) eingeplant worden.