Betreff
Detmarstraße - Fahrbahnverengung auf Höhe KITA-Gebäude
Vorlage
FB II/374-1/2016
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Beratungsgegenstand:

Anliegend sind mögliche Standorte für Fahrbahnverengungen eingezeichnet. Eine allgemeine Geschwindigkeitsreduzierung wird nur erreicht, wenn beide Fahrtrichtungen von der Einschränkung betroffen sind. Die Mindestdurchfahrtsbreite muss aufgrund brandschutzrechtlicher Bestimmungen 3,00 m betragen.

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Beispiel mit drei Verkehrsinselbaken (Beispiel 1) in den Maßen 1.000 mm (Höhe) X 320 mm (Breite) würde Materialkosten von ca. 350,00 Euro bedeuten.

 

Darüber hinaus könnte ein Schutzbügel vor dem Haupteingang zum KITA-Gebäude auf der Pflasterung angebracht werden. Durch den Bügel sollen Kinder daran gehindert werden, direkt auf die Fahrbahn zu laufen. Die Kosten für einen Schutzbügel in den Maßen 1.000 mm (Höhe) X 2.000 mm (Breite) betragen ca. 250,00 Euro.