Sachverhalt: Mit Schreiben vom 02.12.2016 beantragt der CVJM – Sozialwerk Wesermarsch e.V. die Zustimmung zur Verlängerung der Öffnungszeit in einer Kindergartengruppe von zurzeit 14.30 h auf 15.00 h. Mit der Erweiterung der Regelöffnungszeit wird es möglich, die Sonderöffnungszeit bis 17.00 h anzupassen. Die von der Landesschulbehörde geforderte Verhältnismäßigkeit zwischen Regel- und Sonderöffnungszeit würde so gewährt bleiben.
Der kommunale Kindergarten fragt den Bedarf für eine entsprechende Verlängerung mit den Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr ab. Sollte sich hieraus ein Bedarf ergeben, wird vorgeschlagen dort ebenfalls die Öffnungszeit wie oben ausgeführt zu verlängern.
Finanzielle Auswirkungen: Für ein ganzes Kita-Jahr können die Mehrkosten mit rund
8.000,- € angesetzt werden. Die Entgelte bleiben nach den jetzigen Richtlinien unverändert.
Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt / der Verwaltungsausschuss beschließt, die Kosten für die Erweiterung der Regelöffnungszeit im CVJM-Kindergarten von zurzeit 14.30 h auf 15.00 h zu übernehmen, damit ist die Anpassung an eine Sonderöffnungszeit bis 17.00 h möglich. Sollte es ebenfalls einen Bedarf im kommunalen Kindergarten geben, soll die Regelöffnungszeit dort auch auf 15.00 h erweitert werden, um eine Sonderöffnungszeit bis 17.00 h zu ermöglichen.