Im Rahmen der Einsparmöglichkeiten für das Haushaltssicherungskonzept 2015 wurde die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit und damit die grundsätzliche Bezuschussung von Anschaffungen im Jugendbereich eingestellt.
Ende 2016 stellte der LemwerDer Turnverein einen Antrag auf die 10 %ige Bezuschussung von Sportgeräten. Gemäß Antrag vom 27.12.2016 wurden diverse Artikel für unterschiedliche Sportarten und Bereiche beschafft. Eine Zuordnung zur Jugendarbeit ist nicht erkennbar.
Bereich |
Anschaffung |
Summe |
Kindertanz |
Tanzutensilien |
270,20
€ |
Schwimmen |
div. Schwimmhilfen |
1.067,15
€ |
Gymnastik |
Verschiedene Bälle, Theraband |
1.137,10
€ |
Tennis |
Bälle, Kleinfeldnetze für Kinder
und Kinderbälle |
988,10
€ |
Tischtennis |
Jaola Roboter (Gerät zum Bälle
auswerfen) |
167,50
€ |
Faustball |
Div. Spielartikel |
138,40
€ |
Hot Iron |
Div. Artikel |
475,00
€ |
Gesamt |
|
4.243,45 € |
Des Weiteren wurde beschafft:
Bereich |
Anschaffung |
Summe |
Veranstaltungsmaterial |
Einkocher |
95,18
€ |
|
Stapelstühle |
30,00
€ |
Diverse |
Musikanlage |
553,12
€ |
Gesamt |
|
658,30 € |
Insgesamt |
|
4.901,75 € |
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Antrag auf Bezuschussung abzulehnen, da es zum Zeitpunkt der Beschaffung und Antragsstellung des LemwerDer Turnvereins keine Richtlinie zur Gewährung solcher Zuschüsse gab. Der Antrag hat somit keine Grundlage.
Im Rahmen der Beratung über den Antrag der UWL-Fraktion auf Wiederaufnahme aller freiwilligen Leistungen und der damit verbundenen Fortführung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dies zum Anlass zu nehmen diese Richtlinie hinsichtlich der Zielsetzung zu überarbeiten und neu zu fassen.