Betreff
Eröffnung eines Baumkatasters - Antrag der Fraktion der UWL
Vorlage
FB I/417/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die Fraktion der UWL hat mit Datum 23.01.2017 den Antrag an den Rat gestellt, für die gemeindeeigenen Bäume ein Kataster aufstellen zu lassen. Ziel des Katasters soll es sein, eine Übersicht über die Bäume im Gemeindegebiet und eine bessere Arbeitsgrundlage für die Beurteilung der Verkehrssicherung zu erhalten. Die UWL schlägt vor, einen Betrag von 5.000 Euro dafür einzusetzen.

 

Eine Erfassung der Bäume findet in der Gemeinde nicht statt. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz schreibt keine Erfassung der Bäume vor. Wohl besteht die Verpflichtung einer Kommune, die Verkehrssicherung durchzuführen. Die Mitarbeiterin und die Mitarbeiter des Betriebshofs führen keine turnusmäßigen Baumkontrollen durch. Im Rahmen der Straßenkontrollen und der Grünanlagenpflege werden jedoch sämtliche Bäume einer Sichtkontrolle unterzogen. Kranke Bäume oder Totholzvorkommen werden so erkannt. Entsprechend wird gehandelt. Die Verkehrssicherung wird gewährleistet. Darüber hinaus ist die Pflege der Bäume Aufgabe des Betriebshofes.

 

Das Anlegen eines Baumkatasters stellt nach Ansicht der Verwaltung einen immensen Aufwand dar. Ein Kataster muss ständig gepflegt werden, da Bäume sich naturgemäß stetig verändern. Der Aufstellung der Leistungen aus dem Antrag zu Folge ist es nicht damit getan, „draußen“ eine Kontrolle durchzuführen; in jedem Fall ist eine intensive Nachbereitung an einem PC-Arbeitsplatz mit entsprechender Software erforderlich. Kapazitäten im Bereich der Mitarbeiter des Betriebshofes oder der Bauverwaltung sind für derlei Tätigkeiten nicht verfügbar. Die Verwaltung hat noch keine Kosten für die Erstellung und die Pflege eines Baumkatasters eingeholt, geht aber davon aus, dass die veranschlagten 5.000 Euro nur für die Auflistung der Bäume ohne weitere Informationen reichen würden.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Im Falle einer Zustimmung zu der Eröffnung eines Baumkatasters müsste die Verwaltung zunächst damit beauftragt werden, die Kosten für ein Langzeitprojekt „Baumkataster“ zu ermitteln.

 


Finanzielle Auswirkungen: