Sachverhalt:

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Bedenken gegen die Erschließung des Gewerbegebietes geäußert. Es bestünden Bedenken gegen die Lage der vorgesehen Anbindung der Planstraße an die Stedinger Straße. Die Lage und der Ausbau des Knotens L885 / K217 / Planstraße Gewerbegebiet solle verbindlich geklärt werden.

 

Die Klärung sei mit der Landesbehörde zu führen, die Landesbehörde entscheide über einen möglichen Aus- bzw. Umbau der Landesstraße.  Die Landesbehörde verlangt vor einer grundsätzlichen Zustimmung zu der geplanten Erschließung eine verkehrstechnische Untersuchung, die eine Aussage über die optimale Gestaltung des Knotens trifft.  Erst danach sei in einer Abstimmung zwischen der Gemeinde, der Verkehrsbehörde und dem NLStBV-Ol  eine Entscheidung zu treffen, welche Knotenform realisiert werden könne und solle. Es sei eine Fachplanung für die Knotenpunktgestaltung vorzulegen, so die Landesbehörde

 

Die Verwaltung hat als Ergebnis der Einwendung eine solche Untersuchung und Planung in Vorplanungstufe in Abstimmung mit der Landesbehörde vor Weiterführung des B-Plan-Verfahrens erarbeitet. Die Planung zu einem Kreisverkehrsplatz liegt nun vor und wird im Verlauf der Sitzung durch das bearbeitende Planungsbüro BPR vorgestellt.

 

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehrs hat bereits grundsätzliche Zustimmung zur Planung signalisiert.

 

Als Anlage zur Vorlage erhalten Sie:

 

·      Erläuterungsbericht

·      Leistungsfähigkeitsuntersuchung

·      Lageplan (digital, Papierversion fraktionsweise)

·      Kostenschätzung Baukosten Verkehrsanlage

 

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Straßenausschuss nimmt die vorgelegte Planung zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt L885/ K217 zustimmend zur Kenntnis.