Betreff
Vereinsheim des Hundesportvereins - Trinkwasserversorgung
Vorlage
FB II/458/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Mit der Änderung des Leitungsnetzes für Trinkwasser auf dem Ritzenbütteler Sand verfügt das Vereinsheim gegenwärtig über kein Trinkwasser mehr. Das Leitungsnetz ist dauerhaft von der öffentlichen Wasserversorgung getrennt und wird nur bei Veranstaltungen wie dem Drachenfest wieder angeschlossen. Der Hundesportverein ist mit diesem Zustand nicht einverstanden und hat die Verwaltung mehrfach angesprochen, Möglichkeiten zu finden, Trinkwasser wieder zur Verfügung zu stellen. Mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen OOWV wurden in mehreren Gesprächen Lösungsansätze durchgesprochen. Letztlich führte ein offizieller Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses für das Gebäude zu einer Zusage des OOWV, das Gebäude uneingeschränkt und losgelöst vom Festgelände an das öffentliche Trinkwassernetz anzuschließen. Dazu muss von der Hauptleitung an der Ritzenbütteler Straße in Höhe der Brücke eine Abzweigung zum Gebäude eingebaut werden. Die Kosten für einen Hausanschluss sind über die Gebührenordnung des OOWV geregelt und betragen in diesem Fall 2.418,23 €. Der Leitungsgraben auf dem Privatgrundstück bis zum Gebäude muss durch den Eigentümer veranlasst werden (Betriebshof).

 

Ein Trinkwasseranschluss des Gebäudes würde dazu beitragen, die Nutzung des Areals dauerhaft zu sichern. Zudem könnte sich die Möglichkeit bieten, die Leitung zu nutzen, um  zukünftig über eine öffentliche WC-Anlage auf dem Ritzenbütteler Sand zu verfügen. Ein Abwasseranschluss ist vorhanden.

 


Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss/FuP empfiehlt dem VA, den Trinkwasserhaus-anschluss zu beauftragen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Aus dem Haushalt 2016 sind 2.500,00 € aus dem Produkt „Ritzenbütteler Sand“ übertragen worden. Die Kosten wären gedeckt.