Betreff
Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 "Altenesch-Tecklenburg"
Hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
FB II/061/2016/17-2
Aktenzeichen
612616-BPl7
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lemwerder plant eine öffentliche Teilfläche des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7 „Altenesch-Tecklenburg“, welche sich aktuell planerisch noch als Spielplatz darstellt, neu zu ordnen und die Nutzung von einem früheren Spielplatz in eine öffentliche Grünfläche zu ändern. Dabei sollen auch neue öffentliche Stellplätze entstehen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 dient der Innenentwicklung der Ortschaft Alten-esch. Es handelt sich damit um einen Bebauungsplan im Sinne des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

Um das Aufstellungsverfahren nach den Bestimmungen des § 13a BauGB durchführen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

 

§13a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 BauGB

zu erfüllende Bedingung

 

Festgesetzte Größe der Grundfläche < 20.000 qm, ggfs. zusammen mit anderen Plänen im engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang

Inhalt 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7

 

Geltungsbereich insgesamt 454 qm

Andere Bebauungspläne der Innenentwicklung werden im engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang nicht aufgestellt oder geändert.

Bedingung erfüllt

 

ja

 

§13a Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 BauGB

zu erfüllende Bedingung

 

 

Planung darf nicht die Zulässigkeit eines Vorhabens begründen, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVPG unterliegt.

Inhalt 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7

 

Festsetzung eines WA, einer Parkanlage sowie max. 6 Pkw-Stellplätzen begründen keine Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben.

Bedingung erfüllt

 

Ja

§13a Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 BauGB

zu erfüllende Bedingung

 

Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. (Natura 2000 Gebiete)

Inhalt 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7

Natura 2000 Gebiete, Europäische Schutzgebiete, Vogelschutzgebiete sind nicht betroffen.

Bedingung erfüllt

 

ja

 

 

Die Anwendbarkeit des § 13a BauGB ist somit gegeben und die vorliegende Bebauungs-planänderung im beschleunigten Verfahren kann durchgeführt werden.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA, die Aufstellung und Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Altenesch-Tecklenburg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren  nach § 13a BauGB für den im Plan dargestellten Bereich zu beschließen und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Bebauungsplan-änderung bekanntzugeben, sowie einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen.