Hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lemwerder plant eine öffentliche Teilfläche des bestehenden Bebauungsplans Nr. 7 „Altenesch-Tecklenburg“, welche sich aktuell planerisch noch als Spielplatz darstellt, neu zu ordnen und die Nutzung von einem früheren Spielplatz in eine öffentliche Grünfläche zu ändern. Dabei sollen auch neue öffentliche Stellplätze entstehen.
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 dient der Innenentwicklung der Ortschaft Alten-esch. Es handelt sich damit um einen Bebauungsplan im Sinne des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Um das Aufstellungsverfahren nach den Bestimmungen des § 13a BauGB durchführen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
§13a Abs. 1 Nr. 1
Satz 2 BauGB zu erfüllende Bedingung |
Festgesetzte Größe der
Grundfläche < 20.000 qm, ggfs. zusammen mit anderen Plänen im engen
räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang |
Inhalt 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 |
Geltungsbereich insgesamt 454 qm Andere Bebauungspläne der
Innenentwicklung werden im engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen
Zusammenhang nicht aufgestellt oder geändert. |
Bedingung erfüllt |
ja |
§13a Abs. 1 Nr. 1
Satz 4 BauGB zu erfüllende Bedingung |
Planung darf nicht die
Zulässigkeit eines Vorhabens begründen, das der Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVPG unterliegt. |
Inhalt 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 |
Festsetzung eines WA, einer
Parkanlage sowie max. 6 Pkw-Stellplätzen begründen keine Zulässigkeit von
UVP-pflichtigen Vorhaben. |
Bedingung erfüllt |
Ja |
§13a Abs. 1 Nr. 1
Satz 5 BauGB zu erfüllende Bedingung |
Es dürfen keine Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten
Schutzgüter bestehen. (Natura 2000 Gebiete) |
Inhalt 2. Änderung Bebauungsplan
Nr. 7 |
Natura 2000 Gebiete, Europäische
Schutzgebiete, Vogelschutzgebiete sind nicht betroffen. |
Bedingung erfüllt |
ja |
Die Anwendbarkeit des § 13a BauGB ist somit gegeben und die vorliegende Bebauungs-planänderung im beschleunigten Verfahren kann durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA, die Aufstellung und Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Altenesch-Tecklenburg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB für den im Plan dargestellten Bereich zu beschließen und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Bebauungsplan-änderung bekanntzugeben, sowie einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen.