Betreff
Sachstand Krippe
Vorlage
FB I/486/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Im Kindertagesstättenbereich stellt sich die Anmeldesituation wie folgt dar:

 

Krippe: 29 Warteplätze davon 12 mit berufstätigen Eltern, Bedarf überwiegend ab 01.01.2018 bzw. 01.02.2018

 

Kindergarten: 9 freie Plätze, davon 2 in Bardewisch und 7 in Altenesch

 

Hort: 5 Warteplätze, alle ohne Berufstätigkeit der Eltern

 

Die Anmeldefrist im  Bereich Kindertagesstätten hat im Januar 2017 für die Betreuung ab Sommer 2017 geendet. Nach Ablauf der Anmeldefrist stieg die Zahl der Anmeldungen im Bereich Krippe stetig an. Auch in vielen anderen Kommunen ist der Bedarf an Krippenplätzen in den letzten Monaten gewachsen. Dieser Trend scheint sich nach den letzten Prognosen fortzusetzen.

 

Benötigt werden beim Neubau einer Krippe mit 15 Plätzen: Gruppenraum  45 qm, ggfls. Ruheraum (wenn Kinder länger als sechs Stunden betreut werden), Küche / Teeküche, Mitarbeiterraum, Garderobenbereich, Sanitärbereich, Außenfläche 180 qm.

 

Um möglichst zum Beginn des nächsten Schuljahres den Bedarf decken zu können, wären folgende Lösungen denkbar:

 

-       a) Container aufstellen, z.B. auf der Wiese gegenüber des Bolzplatzes der KiTa, Nutzung in Trägerschaft der Kommune oder eines freien Trägers, 15 Plätze und

-        anschließender Neubau auf der Wiese gegenüber des neugebauten Kindergartens mit künftigen Erweiterungsmöglichkeiten (Modulbau)  (evtl. Straße sperren)

-       b) Umbau im CVJM-Wohnheim, 15 Plätze Krippe oder altersübergreifende Gruppe, Trägerschaft CVJM

-       c) Umbau Grundschule West, z.B. 2 Krippengruppen à 15 Kinder, Nutzung in freier Trägerschaft (zusätzliche Träger anfragen)

 

Um möglichst schnell Verhandlungen führen zu können, wird die Bürgermeisterin ermächtigt (mit den freien Trägern) Gespräche aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Einrichtung von einer/zwei Krippengruppe/n ab dem 01.01.2018 bzw. 01.02.2018 zu prüfen. Die entsprechenden Kosten sind zu ermitteln. Im nächsten Ausschuss soll über den Zwischenstand berichtet werden.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss ermächtigt die Bürgermeisterin (mit den freien Trägern) Gespräche aufzunehmen und die Voraussetzungen für die Einrichtung von einer Krippengruppe ab dem 01.01.2018 bzw. 01.02.2018 zu prüfen.

Zum Sommer 2018 muss die Einrichtung weiterer Gruppen bedarfsgerecht geplant werden.

Die entsprechenden Kosten sind zu ermitteln. Im nächsten Ausschuss soll über den Zwischenstand berichtet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßig sind in 2017 die Kosten der Einrichtung einer „Containerkrippe“ bzw. Umbaukosten bereitzustellen. Die geschätzte Höhe wird derzeit ermittelt.