1. Bericht
Beratungsgegenstand:
Mit dem Haushalt 2017 wurde auch die Erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 bei der Kommunalaufsichtsbehörde eingereicht.
Für die Prüfung dieser, ist das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Wesermarsch zuständig, welches Anfang Juli mit der Prüfung in unserem Hause begonnen haben.
Im Zuge der Prüfung ist dem RPA eine Abweichung zum Regelwerk bei der Vermögens-bewertung aufgefallen.
In § 60 Abs. 6 S. 1 GemHKVO heißt es:
Der Bodenwertanteil für Grundstücke, die vor dem Jahr 2000 entgeltlich erworben oder der Gemeinde unentgeltlich übertragen wurden, kann auch mit einem Zeitwert angesetzt werden, der sich an dem für das Jahr 2000 geltenden Bodenrichtwert orientiert, wenn die Ermittlung von Anschaffungswerten unvertretbar aufwändig wäre.
In Anlehnung an diese Regelung erfolgte die Bewertung der gesamten Grundstücke der Gemeinde Lemwerder nach der Bodenrichtwertkarte für das Jahr 2007. Dieser Fehler führt zu verschiedenen Abweichungen bei den Quadratmeterpreisen der gemeindeeigenen Grundstücke.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Abweichungen entnehmen:
Gebiet |
BRW 2000 |
BRW 2000 in € |
BRW 2007 |
Differenz |
Hansering |
40 |
20,45 |
20 |
-0,45 |
Altenesch Breitenweg |
75 |
38,35 |
38 |
-0,35 |
Süderbrook |
75 |
38,35 |
38 |
-0,35 |
Gewerbegebiet Altenesch |
30 |
15,34 |
15 |
-0,34 |
St.-Gallus-Str. |
90 |
46,02 |
46 |
-0,02 |
Ochtum |
35 |
17,90 |
18 |
0,10 |
Bardewisch |
45 |
23,01 |
24 |
0,99 |
Bardewischer-/Altenescher
Ring Rethkampplatz |
100 |
51,13 |
55 |
3,87 |
Deichstr.15-Ringstr. |
50 |
25,56 |
30 |
4,44 |
Deichshausen-Süd |
50 |
25,56 |
30 |
4,44 |
Edenbütteler Str. |
75 |
38,35 |
45 |
6,65 |
Stedinger Str. 1 bis
Edenbüttler Str. |
120 |
61,36 |
70 |
8,64 |
Gebiet Nds.Str. |
110 |
56,24 |
65 |
8,76 |
Kapellenweg - Ritzenbütteler
Str. 1 |
100 |
51,13 |
60 |
8,87 |
Eschhofsiedlung |
100 |
51,13 |
60 |
8,87 |
An der Kirche |
100 |
51,13 |
60 |
8,87 |
Damaschkeweg-Johannesweg |
90 |
46,02 |
55 |
8,98 |
Deichshausen-Nord |
80 |
40,90 |
50 |
9,10 |
Weser-/Vulkan-/Lürssenstr. |
70 |
35,79 |
45 |
9,21 |
Ernst-Wiechert-Str. |
95 |
48,57 |
60 |
11,43 |
Ritzenbütteler Str. 73-Am
Leuchtturm |
90 |
46,02 |
60 |
13,98 |
Bardewischer Str. |
60 |
30,68 |
45 |
14,32 |
Ritzenbütteler Str. 76-92 |
0 |
0,00 |
45 |
45,00 |
Weserdüne |
0 |
0,00 |
65 |
65,00 |
Die Hälfte der Differenzen liegt unter 5,00 € pro m². Diese Abweichung lässt sich als Rundungsdifferenz zwischen der Umrechnung von DM in Euro erklären.
Bei den beiden letzteren Gebieten und dessen Differenzen handelt es sich um Abweichungen, welche dadurch zu begründen sind, dass Sie in der Bodenrichtwertkarte von 2000 nicht berücksichtigt wurden. Eine Bewertung hätte für diese Bereiche bei der Anwendung der Bodenrichtwertkarte aus 2000 einen Wert von 1,00 € pro m² ergeben.
Das RPA beanstandete die Verwendung der falschen Bodenrichtwertkarte und bat um Korrektur.
Die Recherche bei anderen Kommunen ergab jedoch, dass auch andere Kommunen abweichende Bodenrichtwerte genutzt haben und von anderen RPA´s auch akzeptiert wird.
Die Anfänge der Vermögenserfassung lagen in Lemwerder im
Jahr 2007. Aus diesem Grund wurde die aktuelle Bodenrichtwertkarte verwendet.
Zudem liegt dieser Zeitwert des
Bodenrichtwertes des Jahres 2007, dem Zeitwert zum Bilanzstichtag 01.01.2012
weitaus näher, als der Bodenrichtwert des Jahres 2000. Die vorgenannte Regelung
trat zudem erstmals mit der Richtlinie zur Inventurvereinfachung des
Landes Niedersachsen vom
07.06.2007 in Kraft.
Abschließend ist
festzustellen, dass diese Abweichung keinen Nachteil für die Gemeinde Lemwerder
darstellt, da die Grundstücke als starres Vermögen ohne Abschreibung einen minimal
höheren Bilanzwert aufweisen. Des Weiteren wäre eine Korrektur der ca. 300
Anlagen mit einem hohen Aufwand verbunden, welcher in keinem Verhältnis zu dem
daraus resultierenden Nutzen steht.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Bewertungsgrundlage der Grundstücke der Gemeinde Lemwerder nach dem Bodenrichtwert 2007 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen um von einer Korrektur abzusehen.