Betreff
Freistellung der Bahnanlagen
Vorlage
FB II/358/2016-2017
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 18.08.2016 dem Antrag der Stadt Delmenhorst auf „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) des Streckennetzes zwischen Delmenhorst und Lemwerder auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst entsprochen.

Die ehemaligen Bahnanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Lemwerder sind bereits seit mehreren Jahren „funktionslos“ und für den Eisenbahnbetrieb gesperrt, zwischenzeitlich wurde bereits der Anschluss an das überörtliche Streckennetz der DB zurückgebaut.

 

Dementsprechend wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Freistellung für die ehemaligen Bahnanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Lemwerder zu beantragen, damit die Liegenschaften neu überplant werden können.

 

Die Verwaltungskosten für das Verfahren betragen 450,00 Euro.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA, die Verwaltung mit der Antragsstellung auf „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ für die ehemaligen Bahnflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Lemwerder zu beauftragen.