Der Rat hat mit
Beschluss vom 28.09.2017 festgestellt, dass der bei der Gemeindewahl am 11.
September 2016 durch Listenwahl gewählte Ratsherr Hermann Robert Meyer seinen
Sitz im Rat der Gemeinde Lemwerder durch Verlust der Wählbarkeit, Wegzug aus
der Gemeinde Lemwerder, verloren hat.
Nach § 44 Abs. 1
Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Person in der
Reihenfolge der Listenwahl des Wahlvorschlages der UWL über.
Nächste Ersatzperson
ist danach Herr Karl-Heinz Thomes. Herr Thomes wurde am 07.09.2017 über den
Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 12.09.2017 schriftlich die Wahl
abgelehnt.
Die nachfolgende
Ersatzperson Frau Bianca Nocon wurde am 12.09.2017 über die Wahl informiert und
hat diese schriftlich mit Eingang vom 14.09.2017 abgelehnt.
Damit scheiden Herr
Thomes und Frau Nocon als Ersatzpersonen in der Wahlperiode 2016 bis 2021 aus,
§ 45 Abs. 1 NKWG. Herr Thomes und Frau Nocon wurden darüber von der
Gemeindewahlleiterin schriftlich informiert.
Die nächste
Ersatzperson Herr Sven Göttsch wurde am 14.09.2017 benachrichtigt und hat
schriftlich mit Eingang vom 14.09.2017 die Wahl angenommen.
Der im Rat der
Gemeinde Lemwerder frei werdende Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn
Sven Göttsch für den durch Listenwahl gewählten Ratsherrn Hermann Robert Meyer
gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 NKWG über.
Der Übergang des
Sitzes wurde gemäß § 44 Abs. 6 NKWG sowie das Ausscheiden der Ersatzpersonen
gemäß § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) am 23.09.2017 öffentlich
bekannt gemacht.
Nach § 43 in
Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr
Sven Göttsch durch Bürgermeisterin Neuke besonders auf die nach den §§ 40 bis
42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu
machen.