Betreff
Ladesäuleninfrastruktur
Vorlage
FB II/509/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Es wurde für den Haushalt 2017 ein Ansatz von 20.000 € zum Bau einer Elektro-Ladesäule („Stromtankstelle“)  zum Laden von Elektrofahrzeugen eingeplant. Die Errichtung einer Elektro-Ladesäule mit 50 kW mit 2 Steckanschlüssen für die Ladung von 2 Fahrzeugen würde rd. 19.000 € betragen. Zu dieser Summe müssten noch die technischen Betreuungskosten hinzugerechnet von ca. 95 € pro Monat hinzugerechnet werden. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren würde sich diese Summe auf rd. 5.700 € belaufen. Das bedeutet, dass die Kosten pro Monat rd. 412 € betragen würden.

 

Nach Prüfung der Betreuung und weiteren Betriebes einer solchen Ladesäule wird seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, die Errichtung einer Ladesäule als sogenanntes „Contracting-Modell“ umzusetzen. Die Kosten des EWE-Contracting-Modells betragen bei einer Kommune monatlich 236,81 € (Jährliche Kosten: 2.841,72 € / Laufzeit: 5 Jahre / Gesamtkosten: 14.208,60 €). Diese Variante des „Contracting“ wird seit der Änderung der Förderrichtlinie auch durch den Landkreis Wesermarsch gefördert.

 

Das sog. EWE-Contracting-Modell würde über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschlossen werden und beinhaltet folgende Leistungen:

  • Bauliche Errichtung der Ladesäule mit entsprechenden Stromnetzanschluss,
  • Errichtung des Zugangskarten-Management inkl. Roaming-Funktionalitäten,
  • 24 Stunden/ 7 Tage Störungs-Hotline,
  • Entstör-Service, Software-Updates, regelmäßige technische Wartung
  • Nach Abschluss der 5 Jahre kann man die Ladesäule von der EWE-Netz übernehmen oder einen neuen Vertrag mit der EWE-Netz schließen, die einen Austausch der vorhandenen Infrastruktur bzw. Anpassung an den Stand der Technik beinhalten würde.

 

Die Verwaltung spricht daher die Empfehlung aus,  die EWE-Netz als Partner für die Umsetzung für zu wählen, da die EWE-Netz bereits mehrere Standorte in der Wesermarsch u.a. in der Gemeinde Berne und in der Stadt Brake errichtet hat und diese auch betreut.

 

Am Montag, dem 30.10.2017 um 16:00 Uhr endete die Antragsphase für den zweiten Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland". Da zurzeit leider noch nicht bekannt ist, wann der nächste Förderaufruf erfol-gen wird, wurde daher vorsorglich am 05.10.2017 ein entsprechender Förderantrag zur

Errichtung einer Ladesäule mit einer Zugangsleistung von 50 kW und von 2 Steckanschlüs-sen mit einer max. Ladeleistung von je 22 kW über die EWE-Netz gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13. Februar 2017 mit Änderung vom 28. Juni 2017 am 05.10.2017 gestellt. Gemäß der vorgenannten Förderrichtlinie werden Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 % bis höchstens 3 000 € pro Ladepunkt gefördert. Zusätzlich würde die Errichtung einer Ladesäule durch den Landkreis Wesermarsch mit weiteren 50 % bis höchstens 6.000 € unterstützt werden.

 

Das bedeutet, dass die Gemeinde Lemwerder auf die Dauer von 5 Jahren insgesamt 5.319,30 € (Jährlich: 1.036,86 €) für die Kosten der Errichtung einer Ladesäule bei komplet-ter Förderung (Bund und Landkreis) bereitstellen muss.

 

Die Kosten für die Gemeinde bei einer zugesicherten Förderung durch den Landkreis ohne Bundesmittel betragen auf die Dauer von 5 Jahren insgesamt 8.208,60 € (Jährlich: 1.641,72 €). Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Gesamtsumme der fünfjährigen Vertragslaufzeit in einer Summe an die EWE-Netz zu begleichen.

 

Als Standort wurde der Parkplatz zwischen der LzO, Polizei und Rathaus für die Ladesäule vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss spricht dem Finanz- und Planungsausschuss/ VA/ Rat die Empfehlung aus, zur Errichtung einer Elektroladesäule für PKW erstmalig für den Verwaltungshaushalt 2018 einen Ansatz von 2.900 € einzuplanen. Der vorgenannte Ansatz kann sich je nach Höhe der bewilligten Fördergelder verringern.


Finanzielle Auswirkungen: Belastung der Haushalte 2019 bis 2022 mit je 2.900 €. Der bisher geplante Investitionsansatz im Jahr 2017 entfällt.