Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 11.03. –
12.04.2013 öffentlich
ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher
Belange im
Bauleitplanverfahren beteiligt.
Im Zuge der Prüfung
der eingereichten Stellungnahmen ergeben
sich nunmehr
zusätzliche
Anforderungen, die eine erneute Auslegung des Planentwurfes
erforderlich machen:
-
Anforderung der Straßenbauverwaltung Oldenburg auf
Einbeziehung des Kreisverkehrsplatzes (Kreisel) in den Geltungsbereich des
Planentwurfes
-
Verkleinerung bzw.
Arrondierung des südlichen Geltungsbereiches des Planentwurfes im
Rahmen der Vefügbarkeiten der
Gewerbegebietsflächen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt nach vorhergehender Beratung dem VA gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1-33„Gewerbegebiet Edenbüttel II“ einschl. Begründung und Umweltbericht sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.