Betreff
Bebaungsplan Nr. 1-33 "Gewerbegebiet Edenbüttel II" - Beratung des Änderungsentwurfes - Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB III/078/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 11.03. – 12.04.2013 öffentlich

ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange im

Bauleitplanverfahren beteiligt.

 

Im  Zuge der Prüfung der eingereichten Stellungnahmen  ergeben sich nunmehr

zusätzliche  Anforderungen,  die  eine erneute Auslegung des Planentwurfes

erforderlich machen:

 

-      Anforderung der Straßenbauverwaltung Oldenburg auf Einbeziehung des Kreisverkehrsplatzes (Kreisel) in den Geltungsbereich des Planentwurfes 

 

 

-      Verkleinerung  bzw. Arrondierung des südlichen Geltungsbereiches des Planentwurfes   im  Rahmen der Vefügbarkeiten  der Gewerbegebietsflächen.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt nach vorhergehender Beratung dem VA gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1-33„Gewerbegebiet Edenbüttel II“ einschl. Begründung und Umweltbericht sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.