Betreff
Erhöhung der Spielgerätesteuer - Antrag der UWL
Vorlage
FB I/006/2018
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand: Im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 stellte die UWL einen Antrag auf Erhöhung der Vergnügungssteuer von derzeit 15 v.H. auf 20 v.H. des monatlichen Einspielergebnisses.

 

Nach eingehender Prüfung wurde festgestellt, dass eine Erhöhung um 5 v. H. grundsätzlich möglich ist.

Anders als bei den Kommunalen Steuern, wie z.B. die Gewerbesteuer, welche zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden sollen, handelt es sich bei der Vergnügungssteuer um eine ordnungspolitische Maßnahme mit Lenkungswirkung.

 

Ein Vergleich der umliegenden Kommunen hat ergeben, dass auch im Landkreis Wesermarsch eine Vergnügungssteuer von 20 v. H. erhoben wird.

 

Kommune

Steuersatz

Stadt Brake

20 v.H.

Gemeinde Ganderkesee

15 v.H.

Gemeinde Hude

15 v.H.

Gemeinde Jade

20 v.H.

Gemeinde Ovelgönne

10 v.H.

Gemeinde Stadland

15 v.H.

 

Um jedoch rechtssicher die Vergnügungssteuer zu erhöhen werden folgende Varianten zur Abstimmung gestellt:

 

  1. Die Erhöhung um 5 v.H. zum 01.01.2019.

Durch die Erhöhung zum nächsten Haushaltsjahr haben sowohl die Gemeinde, in Bezug auf die Änderung der Vergnügungssteuersatzung mit Bekanntgabe etc., und die Gewerbetreibenden eine ausreichende Vorlaufzeit.


 

  1. Eine stufenweise Erhöhung zum 01.07.2018 um 2 v. H. und zum 01.01.2019 um nochmals 3 v.H. auf insgesamt 20 v.H.

Diese Variante würde die Gewerbetreibenden auf eine Steuererhöhung vorbereiten und die Wirtschaftspläne nicht vollkommen verzerren, zudem benötigt auch die Gemeinde eine entsprechende Vorlaufzeit um die Änderung vorzubereiten und die notwendigen Beschlüsse einzuholen.

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Variante 1:

Haushalt 2018

Keine Auswirkung

Haushalt 2019

Ertragssteigerung um ca. 30.000,00 €

 

Variante 2:

Haushalt 2018

Ertragssteigerung um ca. 8.500,00 €

Haushalt 2019

Ertragssteigerung um ca. 30.000,00 €