Beratungsgegenstand: Im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 stellte die UWL einen Antrag auf
Erhöhung der Vergnügungssteuer von derzeit 15 v.H. auf 20 v.H. des monatlichen
Einspielergebnisses.
Nach eingehender
Prüfung wurde festgestellt, dass eine Erhöhung um 5 v. H. grundsätzlich möglich
ist.
Anders als bei den
Kommunalen Steuern, wie z.B. die Gewerbesteuer, welche zur Deckung des
Finanzbedarfs erhoben werden sollen, handelt es sich bei der Vergnügungssteuer
um eine ordnungspolitische Maßnahme mit Lenkungswirkung.
Ein Vergleich der
umliegenden Kommunen hat ergeben, dass auch im Landkreis Wesermarsch eine
Vergnügungssteuer von 20 v. H. erhoben wird.
Kommune |
Steuersatz |
Stadt Brake |
20 v.H. |
Gemeinde Ganderkesee |
15 v.H. |
Gemeinde Hude |
15 v.H. |
Gemeinde Jade |
20 v.H. |
Gemeinde Ovelgönne |
10 v.H. |
Gemeinde Stadland |
15 v.H. |
Um jedoch rechtssicher die Vergnügungssteuer zu erhöhen werden folgende Varianten zur Abstimmung gestellt:
- Die Erhöhung um 5 v.H. zum 01.01.2019.
Durch die Erhöhung zum nächsten Haushaltsjahr haben sowohl die Gemeinde, in Bezug auf die Änderung der Vergnügungssteuersatzung mit Bekanntgabe etc., und die Gewerbetreibenden eine ausreichende Vorlaufzeit.
- Eine stufenweise Erhöhung zum 01.07.2018 um 2 v. H. und zum 01.01.2019 um nochmals 3 v.H. auf insgesamt 20 v.H.
Diese Variante würde die Gewerbetreibenden auf eine Steuererhöhung vorbereiten und die Wirtschaftspläne nicht vollkommen verzerren, zudem benötigt auch die Gemeinde eine entsprechende Vorlaufzeit um die Änderung vorzubereiten und die notwendigen Beschlüsse einzuholen.
Begründung:
Finanzielle Auswirkungen:
Variante 1:
Haushalt 2018 |
Keine Auswirkung |
Haushalt 2019 |
Ertragssteigerung um ca. 30.000,00 € |
Variante 2:
Haushalt 2018 |
Ertragssteigerung um ca. 8.500,00 € |
Haushalt 2019 |
Ertragssteigerung um ca. 30.000,00 € |