Beratungsgegenstand: Im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 stellte die UWL-Fraktion einen
Antrag auf Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Wie bereits im
letzten Jahr in der Vorlage FBI/442/2017 erläutert, liegt die Gemeinde
Lemwerder derzeit mit der Erhebung von 370 v.H. für die Grundsteuer A und B
unterhalb der Hebesätze der Grundsteuer der anderen Kommunen im Landkreis
Wesermarsch.
Auch der Vergleich
mit anderen Kommunen im Umkreis zeigt, dass die Gemeinde Lemwerder sich mit
ihren Grundsteuerhebesätzen im Mittelfeld bewegt.
Zu berücksichtigen
ist hierbei auch, dass die kreisangehörigen Gemeinden außerhalb des Landkreis
Wesermarsch eine geringere Belastung durch die vom Landkreis erhobene
Kreisumlage aufweist.
Vergleich:
Kreisumlage
nach der…
Landkreis |
Steuerkraftzahl in Prozent |
Schlüsselzuweisung in Prozent |
Ø Hebesatz f. Grundsteuer A |
Ø Hebesatz f. Grundsteuer B |
Ammerland |
35,50 |
35,50 |
312 |
323 |
Oldenburg |
39,00 |
39,00 |
331 |
332 |
Wesermarsch |
59,25 |
55,75 |
416 |
423 |
Peine |
58,10 |
58,10 |
378 |
378 |
Verwaltungsseitig wird besonders darauf hingewiesen, dass eine Senkung der Grundsteuer bedeuten würde, dass die verbleibenden Beträge im Rahmen des Finanzausgleichs geringer werden.
Grund dafür sind die durch das Landesamt für Statistik vorgegebenen (Durchschnitts-) Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Diese liegen gemäß der vorläufigen Berechnungsgrundlage vom 21.11.2017 bei 338 v.H. für die Grundsteuer A und bei 357 v.H. für die Grundsteuer B.
Aufgrund des aktuellen Hebesatzes bleibt aus der Grundsteuer A ein Betrag von 4.776 Euro und aus der Grundsteuer B ein Betrag von 40.734 Euro im Rahmen des Finanzausgleichs unberücksichtigt. Für diese Summen erfolgt keine Bemessung von Umlagen.
Bei einer Senkung des Hebesatzes reduzieren sich diese für die Grundsteuer A auf einen Betrag von 3.284 Euro und für die Grundsteuer B auf einen Betrag von 9.400 Euro.
Sofern die Gemeinde (wie im Landkreis Ammerland oder Oldenburg) mit dem Hebesatz unterhalb der jährlich steigenden, vorgegebenen (Durchschnitts-)Hebesätze fällt erfolgt die Zahlung von Umlagen sogar auf den angenommenen (höheren) Betrag. Die Belastung der Gemeinde fällt dann noch deutlich höher aus als der reine Einnahmeausfall.
Eine Anpassung der Hebesätze würde zudem eine neue Jahresveranlagung für alle Abgabenpflichtigen mit sich ziehen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Antrag der UWL-Fraktion abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen: Die Erträge würden sich bei einer Steuersenkung um ca. 25.500,00 € reduzieren.
Des Weiteren würde ein personeller und finanzieller Mehraufwand durch die Stornierung der erfolgten Jahresveranlagung 2018 entstehen, sowie Druck und Portokosten für min. 3.300 Bescheide. Die Kostenschätzung insgesamt liegt hierfür bei ca. 10.000,00 €.