Betreff
Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B - Antrag der UWL
Vorlage
FB I/007/2018
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand: Im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 stellte die UWL-Fraktion einen Antrag auf Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Wie bereits im letzten Jahr in der Vorlage FBI/442/2017 erläutert, liegt die Gemeinde Lemwerder derzeit mit der Erhebung von 370 v.H. für die Grundsteuer A und B unterhalb der Hebesätze der Grundsteuer der anderen Kommunen im Landkreis Wesermarsch.

Auch der Vergleich mit anderen Kommunen im Umkreis zeigt, dass die Gemeinde Lemwerder sich mit ihren Grundsteuerhebesätzen im Mittelfeld bewegt.

 

Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass die kreisangehörigen Gemeinden außerhalb des Landkreis Wesermarsch eine geringere Belastung durch die vom Landkreis erhobene Kreisumlage aufweist.

 

Vergleich:

                                               Kreisumlage nach der…

Landkreis

Steuerkraftzahl

in Prozent

Schlüsselzuweisung

in Prozent

Ø Hebesatz f.

Grundsteuer A

Ø Hebesatz f.

Grundsteuer B

Ammerland

35,50

35,50

312

323

Oldenburg

39,00

39,00

331

332

Wesermarsch

59,25

55,75

416

423

Peine

58,10

58,10

378

378

 

Verwaltungsseitig wird besonders darauf hingewiesen, dass eine Senkung der Grundsteuer bedeuten würde, dass die verbleibenden Beträge im Rahmen des Finanzausgleichs geringer werden.

 

Grund dafür sind die durch das Landesamt für Statistik vorgegebenen (Durchschnitts-) Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Diese liegen gemäß der vorläufigen Berechnungsgrundlage vom 21.11.2017 bei 338 v.H. für die Grundsteuer A und bei 357 v.H. für die Grundsteuer B.

 

Aufgrund des aktuellen Hebesatzes bleibt aus der  Grundsteuer A ein Betrag von 4.776 Euro und aus der Grundsteuer B ein Betrag von 40.734 Euro im Rahmen des Finanzausgleichs unberücksichtigt. Für diese Summen erfolgt keine Bemessung von Umlagen.

 

Bei einer Senkung des Hebesatzes reduzieren sich diese für die Grundsteuer A auf einen Betrag von 3.284 Euro und für die Grundsteuer B auf einen Betrag von 9.400 Euro.

 

Sofern die Gemeinde (wie im Landkreis Ammerland oder Oldenburg) mit dem Hebesatz unterhalb der jährlich steigenden, vorgegebenen (Durchschnitts-)Hebesätze fällt erfolgt die Zahlung von Umlagen sogar auf den angenommenen (höheren) Betrag. Die Belastung der Gemeinde fällt dann noch deutlich höher aus als der reine Einnahmeausfall.

 

Eine Anpassung der Hebesätze würde zudem eine neue Jahresveranlagung für alle Abgabenpflichtigen mit sich ziehen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen den Antrag der UWL-Fraktion abzulehnen. 


Finanzielle Auswirkungen: Die Erträge würden sich bei einer Steuersenkung um  ca. 25.500,00 € reduzieren.

Des Weiteren würde ein personeller und finanzieller Mehraufwand durch die Stornierung der erfolgten Jahresveranlagung 2018 entstehen, sowie Druck und Portokosten für min. 3.300 Bescheide. Die Kostenschätzung insgesamt liegt hierfür bei ca. 10.000,00 €.