Betreff
Auslaufende Wasserkonzessionsverträge mit dem OOWV- Mitgliedschaft im Bereich Trinkwasser
Vorlage
FB I/043/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Die bestehenden Wasserkonzessionsverträge zwischen dem OOWV als Wasser- und Bodenverband und den Gemeinden laufen nach 20 Jahren am 31.12.2018 aus.

Im Zuge der Neuabschlüsse stellte sich die Frage, wer eigentlich Trägerin der Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung ist. Hintergrund ist, dass der OOWV ursprünglich durch die Landkreise gegründet wurde – nach aktuellem Recht die Aufgaben der Daseinsvorsorge jedoch bei den Kommunen liegen. Um einen etwaigen Rechtsstreit hierüber zu vermeiden, haben sich die Kommunen und der OOWV darauf verständigt eine gemeinsame Lösung zu finden.

In Kooperation mit dem Niedersächsischen Städte und Gemeindebund wurden drei mögliche Varianten erarbeitet.

 

  1. Mitgliedschaft der Kommune im OOWV

 

Durch die Mitgliedschaft einer Kommune wird sichergestellt, dass die Aufgaben der Wasserversorgung allein dem OOWV obliegen.

Die Gemeinde Lemwerder würde die Mitgliedschaft im OOWV beantragen und nach Bewilligung einen Begleitvertrag für  die Aufgaben der Trinkwasserversorgung abschließen. Der Begleitvertrag beinhaltet neben den Einzelheiten der Zusammenarbeit und der Dauer auch die grundsätzliche Kündbarkeit sowie Regelungen zur Netzverflechtung bei Beendigung der Mitgliedschaft.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, beginnend ab dem 01.01.2019. Eine Kündigung ist jedoch erstmalig am 31.12.2039 möglich. Damit orientiert er sich an der bisherigen Laufzeit von 20 Jahren.

Durch die Mitgliedschaft der Kommune am OOWV verfügt diese über ein Stimmrecht und hat damit Einfluss auf die Ausrichtung des Verbands.

Zu erwähnen ist, dass die Gemeinde als Mitglied eine Haftung übernimmt, hierbei handelt es sich jedoch um eine theoretische Haftung, da der OOWV jegliche Kosten auf den Verbraucher umlegt.

Der Geschäftsbericht 2016 des OOWV wird Online zur Verfügung gestellt bzw. ist auf der Homepage des OOWV einsehbar.

 

Im Rahmen der Verhandlungen wurde von den Kommunen auch die Zahlung einer Konzessionsabgabe eingebracht. Die Zahlung einer Konzessionsabgabe ist aufgrund der Rechtsstellung des OOWV als Wasser- und Bodenverband ohne Gewinnerzielungsabsicht derzeit nicht möglich.

In einer entsprechenden Satzungsänderung wurden die Voraussetzungen für einen Beitritt der Kommunen geschaffen. Die Stimmanteile sind künftig so verteilt, dass auf die Gesamtheit aller Kommunen ein Anteil von 74,9 % und auf die Landkreise ein Anteil von 25,1 % aller Stimmen entfällt. Solange eine Kommune nicht Mitglied ist wird dieses Stimmrecht durch den Landkreis, in dem die Kommune ihren Sitz hat, wahrgenommen.

 

  1. Schließung einer Zweckvereinbarung mit dem OOWV

 

Die Gemeinde Lemwerder könnte durch den Zusammenschluss mit mindestens einer weiteren Kommune eine Zweckvereinbarung mit dem OOWV schließen und ihm darin die Aufgabe übertragen.

Durch diese Vereinbarung erhält die Gemeinde kein Stimmrecht. Dieses wird weiterhin vom Landkreis wahrgenommen. Entsprechend fallen auch keine Mitgliedspflichten wie die Haftung an.

 

  1. Europaweite öffentliche Ausschreibung gemäß Vergaberecht

 

Die Gemeinde Lemwerder könnte gemäß den Vergabevorschriften die Aufgabe der Versorgung des Trinkwassers ausschreiben. Eine Beteiligung an der Ausschreibung schließt der OOWV jedoch aus.

Durch die Ausschreibung wäre es möglich, Konzessionsabgaben des Trinkwasserversorgers zu erhalten. Jedoch müsste die Gemeinde in diesem Fall die Netze des OOWV übernehmen und ein umfassendes Verfahren aufnehmen.

 

Zusammenfassend wird von der Verwaltung eine Mitgliedschaft bevorzugt.

Die räumliche Nähe des OOWV, die solidarische Verbandsstruktur sowie die gleichbleibende Qualität und  Preis des Trinkwassers sprechen zudem dafür.

 

Für nähere Informationen und Fragen steht Ihnen Herr Stefan Siefken vom OOWV in der Sitzung zur Verfügung.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss/der VA empfiehlt und der Rat beschließt eine Mitgliedschaft mit dem OOWV zu beantragen und ermächtigt die Bürgermeisterin einen entsprechenden Begleitvertrag zur Mitgliedschaft mit dem OOWV zu schließen.