Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsherrn , SPD
Vorlage
FB I/030/2018
Art
Informationsvorlage

Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsherrn Yener Türkcan, SPD

 

Der Rat hat mit Beschluss vom 21. Juni 2018 festgestellt, dass die bei der Gemeindewahl am 11. September 2016 durch Personenwahl gewählte Ratsfrau Karin Baxmann ihren Sitz im Rat der Gemeinde Lemwerder durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber Bürgermeisterin Neuke verloren hat.

Nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Person in der Reihenfolge der Personenwahl des Wahlvorschlages der SPD über.

Nächste Ersatzperson ist danach Herr Yener Türkcan. Herr Türkcan wurde am 05.06.2018 über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 06.06.2018 schriftlich die Wahl angenommen.

Der im Rat der Gemeinde Lemwerder frei werdende Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn Yener Türkcan für die durch Personenwahl gewählte Ratsfrau Karin Baxmann gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG über.

Der Übergang des Sitzes wird gemäß § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) am 23.06.2018 öffentlich bekannt gemacht.

 

Nach § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr Yener Türkcan durch Bürgermeisterin Neuke besonders auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.