Betreff
Haushalt 2019- erster Entwurf
Vorlage
FB I/085/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der erste Entwurf des Haushalt 2019 ist den Ratsmitgliedern Anfang Oktober zu gegangen.

In ihm wurden alle zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Mittelanmeldungen berücksichtigt und abgebildet, sofern sie vom jeweiligen Fachamt und Einrichtungen als notwendig angesehen wurden.

Weitere Anträge stehen zur Beratung in der ebenfalls übersandten Beratungsliste.

Anders als in den Vorjahren wurde mit dem Haushaltsentwurf 2019 auch eine Übersicht über alle eingeplanten Mittel ausgehändigt. Diese bildet alle neu eingestellten oder veränderten Ansätze des Haushalts 2019 ab. Unterteilt ist die Tabelle in einer Übersicht über den Kontenrahmen und einer Übersicht über die eingeplanten Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. Restmittelübertragungen.

Der Ergebnishaushalt wurde geplant mit:                                          

Ordentliche Erträge

-20.554.478 Euro

Ordentliche Aufwendungen

20.404.900 Euro

Ordentliches Ergebnis

-149.578 Euro

Der Finanzhaushalt wurde geplant mit:               

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-20.292.600 Euro

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

24.234.500 Euro

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.941.900 Euro

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

-610.600 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.200.400 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit

1.589.800 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

189.300 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

189.300 Euro

Im ersten Entwurf 2019 wurde, wie bereits im Haushalt 2018, eine Rückstellung für die Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs gebildet. Die erhöhten Gewerbesteuererträge im Jahre 2017 und in den ersten drei Quartalen 2018 führen im Jahre 2019 zu einer erhöhten Kreis- und Finanzausgleichsumlage. Die geplante Rückstellung beträgt rd. 5.000.000,00 €.

Im ersten Entwurf wurden die Steuererträge für das Jahr 2019 wurden wie folgt geplant:

Kostenarten

PLAN

Bemerkung

  301100  Grundsteuer A

61.400,00-

370 % GrSt A 

  301200  Grundsteuer B

1.385.400,00-

370 % GrSt B 

  301300  Gewerbesteuer

11.450.000,00-

385 % GwSt

  303100  Vergnügungssteuer

190.000,00-

Vergnügungssteuer nach Ist-Werten 2018

  303200  Hundesteuer

29.500,00-

Hundest. - Nach Ist-Werten 2018

Die Planung der Gewerbesteuererträge beruht auf Schätzungen. Eine Rücksprache mit den Gewerbetreibenden erfolgte bisher nicht.

Der erste Entwurf weist für die Jahre 2019-2022 einen leichten Überschuss in der Planung aus, sodass für Maßnahmen innerhalb des Ergebnishaushalts rd. 150.000,00 € zur Verfügung stehen.

Der Haushalt gilt damit gem. § 110 Abs 4 S.2 NKomVK als ausgeglichen.

Mögliche Unterhaltungsmaßnahmen oder andere konsumtive Aufwendungen sollten diesen Betrag nicht überschreiten um  der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-konzeptes gem. § 110 Abs. 8 NKomVG entgegen zu wirken.

Die Liquidität wird zum Jahresende voraussichtlich 11,1 Mio. Euro betragen, sodass das Finanzhaushaltsdefizit i.H.v. 5.721.000,00 € gedeckt werden kann.

Zur Finanzierung von Investitionen steht somit ein Betrag von rd. 5,3 Mio. Euro zur Verfügung.