Sachverhalt:
Der erste Entwurf des Haushalt 2019 ist den Ratsmitgliedern Anfang Oktober zu gegangen.
In ihm wurden alle zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Mittelanmeldungen berücksichtigt und abgebildet, sofern sie vom jeweiligen Fachamt und Einrichtungen als notwendig angesehen wurden.
Weitere Anträge stehen zur Beratung in der ebenfalls übersandten Beratungsliste.
Anders als in den Vorjahren wurde mit dem Haushaltsentwurf 2019 auch eine Übersicht über alle eingeplanten Mittel ausgehändigt. Diese bildet alle neu eingestellten oder veränderten Ansätze des Haushalts 2019 ab. Unterteilt ist die Tabelle in einer Übersicht über den Kontenrahmen und einer Übersicht über die eingeplanten Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. Restmittelübertragungen.
Der Ergebnishaushalt wurde geplant mit:
Ordentliche Erträge |
-20.554.478 Euro |
Ordentliche Aufwendungen |
20.404.900 Euro |
Ordentliches Ergebnis |
-149.578 Euro |
Der Finanzhaushalt wurde geplant mit:
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
-20.292.600 Euro |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
24.234.500 Euro |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
3.941.900 Euro |
|
|
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit |
-610.600 Euro |
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit |
2.200.400 Euro |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
1.589.800 Euro |
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Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
0 Euro |
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
189.300 Euro |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
189.300 Euro |
Im ersten Entwurf 2019 wurde, wie bereits im Haushalt 2018, eine Rückstellung für die Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs gebildet. Die erhöhten Gewerbesteuererträge im Jahre 2017 und in den ersten drei Quartalen 2018 führen im Jahre 2019 zu einer erhöhten Kreis- und Finanzausgleichsumlage. Die geplante Rückstellung beträgt rd. 5.000.000,00 €.
Im ersten Entwurf wurden die Steuererträge für das Jahr 2019 wurden wie folgt geplant:
Kostenarten |
PLAN |
Bemerkung |
301100
Grundsteuer A |
61.400,00- |
370
% GrSt A |
301200
Grundsteuer B |
1.385.400,00- |
370
% GrSt B |
301300
Gewerbesteuer |
11.450.000,00- |
385
% GwSt |
303100
Vergnügungssteuer |
190.000,00- |
Vergnügungssteuer
nach Ist-Werten 2018 |
303200
Hundesteuer |
29.500,00- |
Hundest.
- Nach Ist-Werten 2018 |
Die Planung der Gewerbesteuererträge beruht auf Schätzungen. Eine Rücksprache mit den Gewerbetreibenden erfolgte bisher nicht.
Der erste Entwurf weist für die Jahre 2019-2022 einen leichten Überschuss in der Planung aus, sodass für Maßnahmen innerhalb des Ergebnishaushalts rd. 150.000,00 € zur Verfügung stehen.
Der Haushalt gilt damit gem. § 110 Abs 4 S.2 NKomVK als ausgeglichen.
Mögliche Unterhaltungsmaßnahmen oder andere konsumtive Aufwendungen sollten diesen Betrag nicht überschreiten um der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-konzeptes gem. § 110 Abs. 8 NKomVG entgegen zu wirken.
Die Liquidität wird zum Jahresende voraussichtlich 11,1 Mio. Euro betragen, sodass das Finanzhaushaltsdefizit i.H.v. 5.721.000,00 € gedeckt werden kann.
Zur Finanzierung von Investitionen steht somit ein Betrag von rd. 5,3 Mio. Euro zur Verfügung.