Betreff
Artensterben stoppen - Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
FB II/096/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: In der Sitzung dieses Ausschusses vom 16.08.2018 wurde ein Antrag vom 27.05.2018 der Bündnis 90/Die Grünen behandelt. Auf den Antrag folgte kein Beschluss, sondern der Auftrag an die Verwaltung, die in dem Antrag genannten Punkte auf Umsetzbarkeit zu prüfen und eine Stellungnahme im Fachausschuss abzugeben. Im Antrag werden Maßnahmen gefordert, die durch die Gemeinde umzusetzen wären und die darauf abzielen, ein eventuelles Artensterben im Bereich von Insekten und Kleinlebewesen zu stoppen und gleichzeitig die Artenvielfalt zu fördern.

 

Zu den einzelnen Forderungen des Antrags nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung:

 

  1. Die Gemeinde veranlasst Pflanzungen, die sich auf heimische, standortgerechte Arten beschränken und einen Großteil an Blühpflanzen beinhalten. Die Pflegeintensität muss dabei beachtet werden. Mit der jährlichen Pflanzaktion und darüber hinausgehenden Pflanzungen durch den Betriebshof wird die Forderung bereits umgesetzt. Innerhalb der Gemeinde hat sich seit Jahren das Bewusstsein festgesetzt, zu einer Verbesserung der Umwelt beitragen zu wollen.
  2. In Teilbereichen werden Grünflächen in der Gemeinde nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht, z. B. die Freiflächen um den Skaterplatz oder die Randbereiche an den Edenbütteler Teichen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit, die Mitte Juli endet. Zu diesem Zeitpunkt haben viele Gräser und Wildkräuter bereits Samen gebildet.
  3. Die Gemeinde setzt keine Unkrautvernichtungsmittel ein und wird dies auch weiterhin nicht tun. Das gilt auch für die Flächen, die durch die Eschhof GmbH bearbeitet werden.
  4. Die öffentliche Beleuchtung wird sukzessive auf LED-Technik umgestellt. Die Voraussetzungen für insektenfreundliches Licht sind dabei gegeben (geringe bis keine Abstrahlung nach oben, warmweißer Ton, geringer UV-Anteil). Die Betriebszeiten ließen sich problemlos einstellen. Derzeit ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine durchgängige Beleuchtung vereinbart.
  5. Als Vorbereitung für das jährlich stattfindende Loten der Gräben ist die Mahd der Seitenräume von Feld- und Wirtschaftswegen erforderlich. Darüber hinaus bestehende Seitenräume werden keiner besonderen Pflege unterzogen. Im Normalfall werden diese einmal im Jahr heruntergeschnitten, um das seitliche Einwachsen in den Straßenraum zu minimieren. Zusätzliche Pflanzungen können im Rahmen der Arbeit mit dem Grünflächenkataster für bestimmte Flächen vorgesehen werden.
  6. In den bestehenden Pachtverträgen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen finden sich keine Hinweise auf eine ökologische Ausrichtung der Nutzung. Vorstellbar ist bei zukünftigen Neuverträgen die Aufnahme des Verbots des Einsatzes von Totalherbiziden sowie des Verbots der Aufzucht gentechnisch veränderter Pflanzen. Die vertragliche Vereinbarung zum Anlegen von Blühstreifen stellt aus Sicht der Verwaltung einen nicht zu leistenden Aufwand der Überwachung der Umsetzung und einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit des Pächters dar.
  7. Die Gemeinde agiert pestizidfrei und unterstützt insektenfreundliche Projekte, z. B. aktuell „Lemwerder blüht auf“ an den Edenbütteler Teichen (Kooperation Betriebshof und AWO) oder die Pflanzung der Blühsträucher am ehemaligen Bahndamm.
  8. In den kommunalen Bebauungsplänen werden wie bisher weiterhin Grünflächen im öffentlichen Raum festgesetzt. Über die Festsetzungen zu einem Bebauungsplan kann darüber hinaus geregelt werden, wie die Flächen auf privaten Grundstücken, die nicht überdacht werden, gestaltet werden sollen – hier sind allerdings durch die Rechtsprechung Grenzen gesetzt. Sinnvoll ist die übliche Praxis, festzuschreiben, dass z. B. standortgerechte heimische Gehölze oder ein Obstbaum gepflanzt werden müssen, ggf. mit dem Zusatz, dass diese insektenfreundlich sein müssen. Letztlich ist der Bauherr in der Verantwortung, die Folgen seines Handelns abzusehen. Er muss entsprechend informiert werden, wie naturgerecht gestaltet werden kann. Vorstellbar ist auch, Anreize zu schaffen, Grundstücke ökologisch auszurichten, wenn z. B. Wettbewerbe ausgerichtet und die Gewinner ausgezeichnet (Plakette am Gartenzaun) würden. 
  9. Die Gemeinde Lemwerder würde sich im Falle der Zustimmung zu diesem Antrag vornehmen, den eingeschlagenen Weg zur Erhöhung der Artenvielfalt fortzuführen und Anstrengungen im Bereich der Informationsverbreitung zu diesem Thema auszubauen.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Ausschuss stimmt dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung zu.