Sachverhalt: In der Sitzung dieses Ausschusses vom
16.08.2018 wurde ein Antrag vom 27.05.2018 der Bündnis 90/Die Grünen behandelt.
Auf den Antrag folgte kein Beschluss, sondern der Auftrag an die Verwaltung,
die in dem Antrag genannten Punkte auf Umsetzbarkeit zu prüfen und eine
Stellungnahme im Fachausschuss abzugeben. Im Antrag werden Maßnahmen gefordert,
die durch die Gemeinde umzusetzen wären und die darauf abzielen, ein
eventuelles Artensterben im Bereich von Insekten und Kleinlebewesen zu stoppen
und gleichzeitig die Artenvielfalt zu fördern.
Zu den einzelnen Forderungen des Antrags nimmt die Gemeinde
wie folgt Stellung:
- Die Gemeinde veranlasst
Pflanzungen, die sich auf heimische, standortgerechte Arten beschränken
und einen Großteil an Blühpflanzen beinhalten. Die Pflegeintensität muss
dabei beachtet werden. Mit der jährlichen Pflanzaktion und darüber
hinausgehenden Pflanzungen durch den Betriebshof wird die Forderung
bereits umgesetzt. Innerhalb der Gemeinde hat sich seit Jahren das
Bewusstsein festgesetzt, zu einer Verbesserung der Umwelt beitragen zu
wollen.
- In Teilbereichen werden
Grünflächen in der Gemeinde nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht, z. B. die
Freiflächen um den Skaterplatz oder die Randbereiche an den Edenbütteler
Teichen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit, die
Mitte Juli endet. Zu diesem Zeitpunkt haben viele Gräser und Wildkräuter
bereits Samen gebildet.
- Die Gemeinde setzt keine
Unkrautvernichtungsmittel ein und wird dies auch weiterhin nicht tun. Das
gilt auch für die Flächen, die durch die Eschhof GmbH bearbeitet werden.
- Die öffentliche
Beleuchtung wird sukzessive auf LED-Technik umgestellt. Die
Voraussetzungen für insektenfreundliches Licht sind dabei gegeben (geringe
bis keine Abstrahlung nach oben, warmweißer Ton, geringer UV-Anteil). Die
Betriebszeiten ließen sich problemlos einstellen. Derzeit ist zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit eine durchgängige Beleuchtung
vereinbart.
- Als Vorbereitung für das
jährlich stattfindende Loten der Gräben ist die Mahd der Seitenräume von
Feld- und Wirtschaftswegen erforderlich. Darüber hinaus bestehende
Seitenräume werden keiner besonderen Pflege unterzogen. Im Normalfall
werden diese einmal im Jahr heruntergeschnitten, um das seitliche
Einwachsen in den Straßenraum zu minimieren. Zusätzliche Pflanzungen
können im Rahmen der Arbeit mit dem Grünflächenkataster für bestimmte
Flächen vorgesehen werden.
- In den bestehenden
Pachtverträgen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen finden sich keine
Hinweise auf eine ökologische Ausrichtung der Nutzung. Vorstellbar ist bei
zukünftigen Neuverträgen die Aufnahme des Verbots des Einsatzes von
Totalherbiziden sowie des Verbots der Aufzucht gentechnisch veränderter
Pflanzen. Die vertragliche Vereinbarung zum Anlegen von Blühstreifen
stellt aus Sicht der Verwaltung einen nicht zu leistenden Aufwand der
Überwachung der Umsetzung und einen unverhältnismäßigen Eingriff in die
unternehmerische Freiheit des Pächters dar.
- Die Gemeinde agiert
pestizidfrei und unterstützt insektenfreundliche Projekte, z. B. aktuell
„Lemwerder blüht auf“ an den Edenbütteler Teichen (Kooperation Betriebshof
und AWO) oder die Pflanzung der Blühsträucher am ehemaligen Bahndamm.
- In den kommunalen
Bebauungsplänen werden wie bisher weiterhin Grünflächen im öffentlichen
Raum festgesetzt. Über die Festsetzungen zu einem Bebauungsplan kann
darüber hinaus geregelt werden, wie die Flächen auf privaten Grundstücken,
die nicht überdacht werden, gestaltet werden sollen – hier sind allerdings
durch die Rechtsprechung Grenzen gesetzt. Sinnvoll ist die übliche Praxis,
festzuschreiben, dass z. B. standortgerechte heimische Gehölze oder ein
Obstbaum gepflanzt werden müssen, ggf. mit dem Zusatz, dass diese
insektenfreundlich sein müssen. Letztlich ist der Bauherr in der
Verantwortung, die Folgen seines Handelns abzusehen. Er muss entsprechend
informiert werden, wie naturgerecht gestaltet werden kann. Vorstellbar ist
auch, Anreize zu schaffen, Grundstücke ökologisch auszurichten, wenn z. B.
Wettbewerbe ausgerichtet und die Gewinner ausgezeichnet (Plakette am
Gartenzaun) würden.
- Die Gemeinde Lemwerder
würde sich im Falle der Zustimmung zu diesem Antrag vornehmen, den
eingeschlagenen Weg zur Erhöhung der Artenvielfalt fortzuführen und
Anstrengungen im Bereich der Informationsverbreitung zu diesem Thema auszubauen.