Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsherrn Miles Eckert
Vorlage
BÜ/103/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ratsherr Heiner Loock (CDU) ist am 09. November 2018 verstorben.

Herr Loock wurde bei der Gemeindewahl am 11. September 2016 durch Personenwahl in den Gemeinderat gewählt.

 

Der freigewordene Sitz geht nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die nächste Person in der Reihenfolge der Personenwahl des Wahlvorschlages der CDU über.

 

Nächste Ersatzperson ist danach Herr Miles Eckert. Herr Eckert wurde am 15.11.2018 über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 19.11.2018 schriftlich die Wahl angenommen.

 

Der im Rat der Gemeinde Lemwerder freie Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn Miles Eckert für den durch Personenwahl gewählten Ratsherrn Heiner Loock gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG über.

 

Der Übergang des Sitzes wird gemäß § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) am 14.12.2018 öffentlich bekannt gemacht.

 

Nach § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr Miles Eckert  durch Bürgermeisterin Neuke besonders auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen: