Sachverhalt:
Der Landkreis Wesermarsch möchte zentralkoordiniert und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen die Breitbandinfrastruktur für Bürger und Betriebe kreisweit weiter verbessern. Dafür ist beabsichtigt, sich im Rahmen des 6. Fördermittelaufrufes des Bundes sowie flankierender Landesmittel zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist die Identifikation von unterversorgten Bereichen im Zugangsnetz „Next Generation Access (NGA)“ durch Glasfaserleitungen in den Kommunen. Der Ausbau ist nur als FTTH/B vorgesehen.
Die hierzu erforderlichen Schritte und Maßnahmen zur Konzeption, Planung und Trägerschaft mit der Koordination der weiteren Ausschreibungs- und Interessenbekundungsverfahren und der Beantragung von Fördermitteln übernimmt der Landkreis Wesermarsch.
Nach § 2 (2) NKomVG sind die Städte und Gemeinden in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben. Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zählt lt. Umsetzungshinweis des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 29.2.2016 auch der Breitbandausbau. Bei der Beantragung von Fördermitteln durch den Landkreis Wesermarsch ist daher eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen vorzulegen. Der Entwurf der Vereinbarung orientiert sich dabei inhaltlich an der Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau vom Juni 2016.
Beschlussvorschlag: Dem beigefügten Entwurf der Kooperationsvereinbarung zum weiteren NGA Breitbandausbau wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Aus der Kooperationsvereinbarung ergeben sich keine finanziellen Verpflichtungen.